Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

5.)  Die  Civil-Festungs-Straf-Anstalt
  zu  Hohen-Asperg.  In
dleselbe  werden  diejenigen  männlichen
Sträflinge  gebracht,  welche  nach  Maßgabe
  des  Art.  12  des  Straf-Edikts
zur  Festungsstrafe  ersten  oder  zweiten
Grades  verurtheilt  worden.

4I.)  Der  nach  eben  diesem  Art.  erkannte
Festungs-Arrest  wird,  wle  bisher

so  auch  fortan  auf  der  Festung  Ho,
hen-Asperg  abgebüßt.
In  Folge  dieser  neuen  Einrichtungen

  treten  nunmehr

5.5)  die  Art.  8,  9,  1c.  15—25.  29—31.
40  —45.  61  des  Stras-Edikts  (vergl.
Art.  66)  ihrem  ganzen  Inhalte  nach
in  Wirksamkeit.

5o)  Termine  zu  Vornahme  der  nächsten  Semester-Prüfung  der  Justiz-Referendäre.

Dtejen#gen  Justiz-Referendäre,  welche
in  Gemäßheit  der  öffentlichen  Aufforderung
vom  1.  Juni  d.  J.  (Reg.  Blatt  S.  380)
sich  zu  der  zweiten  Dienst-Prüfung  angemeldet,
  und,  nach  erfolgter  Zulassung  zu
derselben,  ihre  Probe-Arbeiten  in  der  festgesehten
  Frist  übergeben  haben,  werden
hiedurch  benachrichtigt,  daß  im  Monat
November  d.  J.  ihre  Prüfung  bei  dem
K.  Ober-Tribunal  vorgenommen  werden
wird  und  sie  dabei  in  zwei  Abtheilungen
zu  erscheinen  haben.

Die  erste  Abtheilung  besteht  aus  den
Referendären  und  Candidaten:

Ebensperger,
.Gold,

Kraus,

Freiherr  v.  Raßler,
v.  Wechmar,

Maucüler.
Miller,
Probst,  Ober-Justiz=  Sekretär,
Thon,
Zaiser.

Die  zweite  Abtheilung  aus  den  Referendä#ren
  und  Candidaten:
Glocker,
Günzler,
Hezel,
v.  Schott,
D.  Tafel,
D.  Kloß,
Gentner,  Ober-Justiz=  Sekretär,

mfizer,  Justiz-Ministerkal-  Sekretär,

Benzinger,
Rast.
Die  Referendare  und  Candidaten  der  ersten