5.) Die Civil-Festungs-Straf-Anstalt
zu Hohen-Asperg. In
dleselbe werden diejenigen männlichen
Sträflinge gebracht, welche nach Maßgabe
des Art. 12 des Straf-Edikts
zur Festungsstrafe ersten oder zweiten
Grades verurtheilt worden.
4I.) Der nach eben diesem Art. erkannte
Festungs-Arrest wird, wle bisher
so auch fortan auf der Festung Ho,
hen-Asperg abgebüßt.
In Folge dieser neuen Einrichtungen
treten nunmehr
5.5) die Art. 8, 9, 1c. 15—25. 29—31.
40 —45. 61 des Stras-Edikts (vergl.
Art. 66) ihrem ganzen Inhalte nach
in Wirksamkeit.
5o) Termine zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre.
Dtejen#gen Justiz-Referendäre, welche
in Gemäßheit der öffentlichen Aufforderung
vom 1. Juni d. J. (Reg. Blatt S. 380)
sich zu der zweiten Dienst-Prüfung angemeldet,
und, nach erfolgter Zulassung zu
derselben, ihre Probe-Arbeiten in der festgesehten
Frist übergeben haben, werden
hiedurch benachrichtigt, daß im Monat
November d. J. ihre Prüfung bei dem
K. Ober-Tribunal vorgenommen werden
wird und sie dabei in zwei Abtheilungen
zu erscheinen haben.
Die erste Abtheilung besteht aus den
Referendären und Candidaten:
Ebensperger,
.Gold,
Kraus,
Freiherr v. Raßler,
v. Wechmar,
Maucüler.
Miller,
Probst, Ober-Justiz= Sekretär,
Thon,
Zaiser.
Die zweite Abtheilung aus den Referendä#ren
und Candidaten:
Glocker,
Günzler,
Hezel,
v. Schott,
D. Tafel,
D. Kloß,
Gentner, Ober-Justiz= Sekretär,
mfizer, Justiz-Ministerkal- Sekretär,
Benzinger,
Rast.
Die Referendare und Candidaten der ersten