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Kebersicht
über die
Abstufungen der Krankenbofl.
Für die Beköstigung der kranken Gefangenen sind vier Abstufungen festgesetzt.
In der ersten Abstufung erhalten die Kranken:
Mittags eine in ½1! bestehende dünne Fleischbrühsuppe,
Morgens und Abends je ½1 Wasser= oder Nahmsuppe oder nach Umständen statt
der Morgensuppe ½1 Milch. Die Abgabe einer Brodportion findet hiebei nicht statt.
Die zweite Abstufung besteht in der vorerwähnten Beköstigung, zu welcher Mittags
leichtes Gemüse und eine Portion von 125.8 weißen Brodes hinzukommt.
In der dritten Abstufung erhalten die Kranken außer Suppe und Gemüse, wie
vor angegeben, täglich einmal, entweder Mittags oder Abends, 65 g Fleisch und eine Tagesportion
von 250g weißen Brodes.
In der vierten Abstufung wird täglich zweimal je 65 k Fleisch, einmal Ochsenfleisch,
das andere Mal Kalbfleisch, ferner 500g weißes Brod gereicht.
Außerdem ist dem Hausarzte gestattet, für einzelne Kranke diätetische Extraverordnungen
zu machen, wobei er sich, Nothfälle ausgenommen, auf die durch Verfügung des
Strafanstaltenkollegiums als zulässig bezeichneten Artikel zu beschränken hat.