Schweine (Forts.).
— Grundsätze für die Einrichtung und den Betrieb von See-Duarantäneanstalten
für ausländisches Vieh 95 317.
— Ouarantäne für Schweine aus Dänemark und Schweden-Norwegen
bei der Einfuhr in Deutschland 95 349.
Schweinefleischfabrikate, Verbot der Einfuhr nach Rußland 73321.
— Ausführungsbestimmungen zum Verbot der Einfuhr von
Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs 83
92. Außerkraftsetzung derselben 91 314.
— Tarasätze für Schweineschmalz 85 265.
— Desgl. für Schweinespeck 86 403; 92 162. .
— Transportkontrole für zubereilelen Schweinespeck im Grenzbezirk
des Lauppgollamts Vreden 2 71; im rheinischen
Grenzbezirk 90 387.
— Tarasatz für ungeräucherten ungesalzenen Schweineschinken
Schweinehäudler. Einführung der Buchkontrole bei den
Schweinehändlern in den Grenzbezirken der Hauptzollämter
zu Neidenburg, Prostken, Eydtkuhnen und Tilsit 85 492.
— Desgl. im Grenzbezirk der Provinz Posen 86 344.
— Buchkontrole für die in den Grenzbezirken des Regierungsbezirks
Gumbinnen und der Hauptzollämter zu Neidenburg
und Memel, mit Ausschluß der Stadt Memel und der
Kurischen Nehrung, wohnenden Personen, welche mit
Schweinen Handel treiben 88 572; 89 555.
Schweiz. Bestimmungen über die Einfuhr von Vieh nach der
Schweiz 73 200
— Auslieserungsvertrag zwischen dem Deutschen. Reich und
Italien einerseits und der Schweiz andererseits 73 271.
Kündigung des zur Ausführung dieses Vertrages getroffenen
Abkommens 98 274.
— Umrechnung der auf Postanweisungen nach der Schweiz
eingezahlten Beträge 74 225.
— Postauflräge im Verkehr mit der Schweiz 75 267; 76 358;
78 272; 79 328.
— Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz, betreffend
Richtheranziehung der nicht im Besitz der Staatsangehörigkeit
befindlichen beiderseitigen Angehörigen zum
Militärdienst 75 784.
— Zutheilung von Amtsbezirken an schweizerische Konsular--ämter
in Deutschland 75 800.
— Postanweisungsverkehr mit der Schweiz 76 358.
— Einheitlicher Packetponto-Taris im Verkehr zwischen Deutschland
und der Schweiz 77 b5.
— Verbot der Einführung von Trauben und anderen Früchten
nach der Schweiz 77 471, 511. Bedingungen für die
Einfuhr 78 487; 79 695.
— Allgemeine Ermächtigung von Verlretern des Deutschen
Reichs im Auslande zur Vornahme von Civilstandsokten
mit den unter ihrem Schutze stehenden Schweizern 77 649.
— Grundsätze für die portopflichtige Korrespondenz zwischen
dentschen und schweizerischen Behörden 78 95, 105.
— Verzollung der Packete im Verkehr mit der Schweiz an
der Grenze 78 821.
— Uebereinkommen zwischen dem Deulschen Reich und der
Schweiz wegen Herbeiführung eines unmillelbaren Ge-(Gasssverkehr
zwischen den beiderseitigen Gerichlsbehörden
6. 4
Verzeichniß der schweizerischen Gerichtsbehörden 79 393.
Neues Verzeichniß derselben 88 107; 90 20.
— Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland aus
Anlaß der Verhandlungen über den Abschluß eines neuen
Handelsvertrages 81 260.
— Ausführungsbestimmungen zur Uebereinkunft mit Deutschland
wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an literarischen
Erzeugnissen und Werken der Kunst 81 405.
— Uebersicht der in einzelnen schweizerischen Kantonen von
geistigen Getränken zur Hebung gelangenden inneren Verbrauchssleuern
81 457.
Schweiz (Forts.).
— Zusatzprotokoll zum Niederlassungsvertrage zwischen dem
eutschen Reich und der Schweiz 82 l6.
— Behörden, welche befugt find, über die Staatsangehörigkeit
in der Schweiz Erklärungen und Anerkenntnisse auszustellen
82 17, 215. *!“—
— gollstellen, über welche die Einfuhr von nicht zur Kategorie
der Rebe gehörenden Pflänzlingen, Sträuchern 2c.
nach der Schweiz erfolgen darf 83 239; 66 82, 294.
— Uebereinkunft zwischen dem Deutschen Reiche und der
Schweiz wegen gegenseitigen Verzichts auf die Beibringung
von Trauerlaubnißscheinen 86 232. #
— Vereinbarung von Bestimmungen zwischen Deutschland,
der Schweiz und anderen Staaten, betreffend die technische
Einheit im Eisenbahnwesen 87 50. **:
— Ausführungsvorschriften zu dem deutsch-schweizerischen
Zusatz-Handelsvertrage vom 11. November 1886 89 171.
— Vereinbarung mit Deutschland wegen gegenseitiger Anerkennung
der Leichenpässe 89 204. 6
— Zur Ausstellung von Leichenpässen in der Schweiz zuständige
Behörden und Dienststellen 89 204; 93 295; 94 338.
— Außerkraftsetzung der Bestimmung des deutschen Invaliditäts=
und Altersversicherungsgesetzes, wonach ein Anspruch
auf Rente solange ruht, als der Berechtigte nicht im Inlande
wohnt, für mehrere schweizerische Kantone 91 97.
— Kündigung des deuisch--schweizerischen Handelsvertrages
vom 23. Mai 1881 sowie des Zusatzverlrages vom 11. November
1888 seitens Deutschlands 91 29. ·
—Notemvechfel,betreffendAufrechterhaltungvonBesttmmungen
des Karlsruher Protokolls vom 27. August 1869
neben dem deutsch-schweizerischen Handelsvertrage vom
10. Dezember 1891 92 82.
— Bedeutung des Worles „Christofle“ in Position 198 des
Tarifs B des letztgenannten Vertrages 92 467.
Seeämter. Bekanntmachung, betreffend die Bildung der Seeamtsbezirke
77 621.
— Geschäftsordnung für das Oberseeamt 78 276; 79 371.
— Herausgabe einer Sammlung der Entscheidungen des
Ober-Seeamls und der deutschen Seeämter 78g 425.
— Verzeichniß der Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen
79 314, 397. .
— Vierteljährliche Gehaltszahlung an die Beamten des Oberseeamts
87 83. "
— Zuweisung der Insel Helgoland zum Bezirk des Seeamts
amburg 91 303. *
Seedampfschiffs-Maschinisten, s. Maschinisten-Seefahrzeit.
Gleichstellung der Seefahrzeit der Obermatrosen
mit der der ehemaligen Matrosen l. und II. Klasse der
Kaiserlichen Marine 75 376. 6
Serfscherei Musterungsgebühren für Hochseefischerei-Fahrzeuge
525.
— Zollfreie Einfuhr der von der Mannschaft deutscher Schiffe
auf dem Meere gefangenen Fische in gekochtem Zustande 87 78.
Desgl. in geräuchertem Zustande 93 36.
Statistische Uebersicht über die deutschen Fischerfahrzeuge,
welche in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer Fischerei
betreiben, nach dem Bestande vom 1. Januar der
Jahre 1886 und 1887 87 195.
Desgl. nach dem Beslande am 1 Januar 1888 88 175.
Desgl. nach dem Vestande am 1. Januar 1889 89 277.
Desgl. nach dem Bestande am 1. Januar 1890 90 131.
Aufnahme der Netze für die Hochseefischerei in die Nachweisung
der zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien zu rechnenden
Inventarienstücke (Anlage El zu den Normativbestimmungen
für die Hafen-Regulative) 92 468.
Desgl. der eisernen Fischnetzbügel 91 1.
Desgl. der Fischnetzbäume 93 167.
Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Hochleefischereidampferbetriebe
95 226.
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