Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Anmerkung:  Die  zur  Reichskasse  gelangte  Ist.  Einnahme  abzüglich  der  Ausfuhrvergütungen  und  Verwaltungskosten
beträgt  bei  den  vachkezelchnesen  Einnahmen  är  das  Etatsjahr  1888/59:

 

 

 

 

 

 

iffere  i
Bezeichnung  —  W  Einnahne  d
der  i  mehr
188/89  im  vorigen  Etatsjahre
Einnahmen.  weniger
.  W.  .
1.  2.  3.  4.
Zõlle..  .  283  149  442  251  695  665  +  31  453  777
Tabacksteuewenr  10  840  813  10  466  344  —  3174469
Zucker.  Materlalsteer  8888  632  15.75  855  —  6387223
Verbrauchsabgabe  von  Zucker  618  20  —  +  618250
Salzsterrr  .....  4s1  287266  39  718  50!  +  1568  765
Branntweinsteuer  und  Uebergangsabgabe  von  i
Branntwein  für  die  Zeit  vor  dem  1.  Ok.  .
tober  1999907.  —  1424  801  17  400  815  —  18  825  616
Maischbottich-  und  Branntweinmaterialsteuer  19  511  666  7259  482  +  12252124
Verbrauchsabgabe  von  Branntwein  und  Zuschlag  I
zu  derselben:  72  312210  6  061  2.8  +  66250  972
Nachsteuer  für  Branntwein  9  319363  12943740  –  3424377
Brausteuer  und  Uebergangsabgabe  von  Bier  22014  264  a  20  761  341  "„  +  1252423
Summe  466  517045  8  381  583  461  +  84  933  564
Spielkartenstempdhbemnnnl  1  162  317  „  1132  902  +  29  415

4.  Statisti  k.

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  23.  Mai  d.  J.  beschlossen,  den  Artikel  „Speisezwiebeln“

—  aus  Nr.  351  des  statistischen  Waarenverzeichnisses  —  vom  1.  Juli  1889  ab  in  das  Verzeichniß  derjenigen

  Massengüter,  auf  welche  die  Bestimmung  im  §.  11  Absatz  2  Ziffer  3  des  Gesetzes  über  die

Statistik  des  Waarenverkehrs  mit  dem  Auslande  vom  20.  Juli  1879  Anwendung  findet,  aufzunehmen.
Berlin,  den  8.  Juni  1889.

 

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  Eck.

5.  Zoll-  und  Steuer-Wesen.

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschufses
des  Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Königlich  sächsische  Zoll-Inspektor  Rheinschüssel  in
Freiberg  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Königlich  sächsischen  Zollraths  Ritscher  den
fünf  hamburgischen  Hauptzollämtern  zu  Hamburg  als  Stations-Kontrolör,  mit  dem  Wohnsitz  in  Hamburg,
vom  1.  Juni  d.  J.  ab  beigeordnet  worden.

Veränderungen  in  dem  Stande  oder  den  Befugnissen  der  Zoll=  und  Steuerstellen.

Im  Königreich  Preußen.
Es  ist  ertheilt  worden:
dem  Hauptsteueramt  zu  Konitz  die  Befugniß  zur  Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  Kokosfasern
  in  Strängen,  welche  für  die  dortige  Provinzial-Besserungs=  und  Landarmen-Anstalt  eingehen,