9
und in seinen innern Verhältnissen sich ändernden Staate nicht
immer passen konnten und da ist es denn gewiß nicht zu verkennen,
daß in dem letzten Drittel des vorigen Jahrhunderts
nicht nur die nothwendig werdenden Verbesserungen großentheils
unterblieben, sondern in der That der Organismus in seiner
ursprünglichen Harmonie gestört und seiner eigenthümlichen
Vorzüge beraubt wurde.
Der große König selbst liebte es für alle neu entstehenden
Verwaltungszweige neue Verwaltungsbehörden in der Regel
ebenfalls in collegialischer Form zu schaffen, die er sich unmittelbar
unterordnete. So erhielt Schlesien ein eigenes Provincialministerium
und eine Reihe von Zweigen der öffentlichen
Verwaltung z. B. die Bergwerke, die Forsten, das Münzwesen,
die Post, die neugebildete Bank, die Seehandlung und vor
Allem auch die französischen Entrepreneurs anvertraute Accise
wurden eigenen collegialischen Centralbehörden überwiesen, die
entweder ganz selbstständig waren oder doch nur in einem losen
Verbande mit dem Generaldirektorium standen. Diejenige Behörde,
welche eine Einheit in der ganzen staatlichen Verwaltung
hatte erhalten sollen, der Staatsrath löste sich unter seiner Regierung
auf und auch in der Polizei und den Finanzen fehlte es an
jedem Mittelpunkt außer der Person des Königs. Die Verwaltung
wurde, wie man ganz richtig gesagt hat, in ein System
von Föderativrepubliken aufgelöst und nur der unermüdliche
Fleiß und die große geistige Kraft Friedrich des Zweiten
vermochten eine so schwerfällige Maschine überhaupt im Gange
zu erhalten. Seine beiden Nachfolger scheinen von ihrer Thronbesteigung
an sogleich gefühlt zu haben, daß sie die Regierung
mit diesem bunten Nebeneinander collegialischer, zum Theil nach
dem Real=, zum Theil nach dem Provincialsystem gegliederter
Behörden nicht führen konnten. Nach einigen ziemlich frucht=