Full text: Regierung und Volkswille.

Analogien zur Servianischen Verfassung. 103 
geblich gefundene alte Urkunde benutzt wird, um eine irgendwie 
reformierte oder sonstwie neugeschaffene Politik damit zu 
begründen, haben wir im Altertum wenigstens drei- bis 
viermal. Als bei den Juden die Frommen den Jahvedienst 
durchführen und gegen alle bisherigen Anfechtungen sichern 
wollten, da wurde unter König Josias, etwa im Jahre 600 v.Chr., 
ein Stück Gesetzbuch gefunden, das wir heute im fünften 
Buch Moses haben. Und als wiederum die Juden zurück- 
kamen aus der babylonischen Verbannung und nun das 
Volk in den festen Formen der theokratischen Verfassung 
zusammengehalten werden sollte, da fand man abermals 
eine heilige Schrift, den Priester- Koder, der heute einen 
großen Teil des Pentateuch ausmacht. Als die Aristo- 
kraten in Athen einen Verfassungsumsturz machen wollten, 
im Jahre 411, da fand man die Verfassung des Drakon. 
Als in Sparta eine Reformgesetzgebung gemacht werden 
sollte, fand man die Gesetzgebung des Lykurg. 
Alle diese Gesetzgebungen sind also Fiktionen einer 
späteren Zeit, die einer bestimmten Tendenz dienen sollten 
und so geschickt gemacht waren, daß sie die Jahrhunderte 
wirklich genasführt haben. Sobald aber einmal erkannt 
ist, daß in Rom niemals ein Mittelstand als politische 
Potenz hervortritt, sondern immer nur aristokratische 
Magistratur auf der einen, Demokratie auf der anderen 
Seite, kommt man bald zu dem Schluß, daß auch die 
vielgerühmte Verfassung des Königs Seroius Tullius in 
die Sammlung dieser frommen Täuschungen gehört. 
Die römischen Staatsrechtslehrer haben den Grundsatz 
aufgestellt, daß die Souveränität beim Volke sei, d. h., 
wie wir es jetzt besser ausdrücken, da uns der Begriff 
„Volk“ zu mystisch ist, bei der Wählerschaft. Es ist vor- 
gekommen, daß eine Volksversammlung sich über die 
Der römische 
Dualismus.
	        
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