Full text: Regierung und Volkswille.

Fehler der 
Partei- 
regierungen. 
178 Berufspolitiker hüben und drüben. 
regiere, ausgekehrt, die einst so viel gerühmte Regierung 
mit dem Volk, für das Volk, durch das Volk (nach 
einem Ausdruck des Präsidenten Lincoln), und haben uns 
statt dessen klar gemacht, daß auch dort gewisse Korpora- 
ationen von Politikern regieren, die sich tatsächlich selbst 
ergänzen, indem sie dabei mit breiten Schichten des 
Volkes Fühlung halten. Der Unterschied ist also, daß es 
bei uns eine geschlossene Körperschaft unter monarchischer 
Spitze ist und drüben freie, historisch gebildete Gruppen, 
die in der Regierung miteinander abwechseln"); in England 
und Amerika im wesentlichen nur zwei, in Frankreich sehr 
viele. Die Folge ist, daß das individuelle Wollen und 
Mögen im englischen und amerikanischen Parlamentsleben 
überaus beschränkt ist. Man muß entweder in die eine 
oder in die andere Gruppe hinein. Als ein amerikanischer 
Politiker einmal einem Wähler abraten wollte, doch nicht 
so blind seinen gedruckten Wahlzettel abzugeben, es könne ja 
der Teufel drauf stehen, antwortete der Mann: „Auch dann 
gebe ich ihn ab.“ So muß man sich drüben unter allen Um- 
ständen zu seiner Partei halten, in Frankreich freilich nicht ganz 
so streng wie in Amerika oder England. Denn bei der Viel- 
heit der Parteien hat die Individualität dort einen größeren 
Spielraum. Aber diese Vielheit ist ja auch das Verderben. 
Sie bringt den Mangel an Stabilität in die Regierung; 
*) Die Ahrlichkeit zwischen dem deutschen und englischen System 
wird insofern allmählich immer größer, als auch drüben das fachmäßig 
gebildete, außerhalb der Parteien stehende Beamtentum fortwährend zu- 
nimmt. Im alten parlamentarischen Staat wurden alle Beamtenstellen 
einfach durch Patronage besetzt; gegen heftigen Widerstand, auch der 
Königin Viktoria, wurden statt dessen Eramina eingeführt, 1855, wie 
bei uns, und auch besoldete Beamte an Sitelle von bloßen Ehren- 
beamten geschaffen. Graham Wallas, Human Nature in Politics 
p. 249 ff.
	        
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