Full text: Regierung und Volkswille.

56 Friedrich Wilhelm III. 
als der organisierte Staatswille in seinem subjektiven 
Willen in die Erscheinung trete. 
Als er Stein in der bekannten grob- ungnädigen Weise 
im Januar 1807 entließ, berief er sich in seinem Entlassungs- 
schreiben darauf, daß er sich von jeher bestrebt habe, „nicht 
nach persönlichen Launen die Diener des Staates zu wählen, 
sondern nach vernünftigen Gründen.“ Dem Rate solcher 
„nach vernünftigen Gründen“ gewählter Staatsdiener wird 
dann auch der König sich so leicht nicht entziehen, oder 
wie es ehedem ein Ministerialdirektor einmal etwas 
burschikos ausgedrückt hat: „über den König kommt 
man weg, über den Referenten im Ministerium kommt 
man nicht weg!“ 
Die letzte Entscheidung hat Friedrich Wilhelm Ill. für alle 
Zeit, vor 1806, während der ganzen Reformbewegung, 
während und nach der Erhebung immer wieder selbst ge- 
geben, oft unter einem furchtbaren Druck, gegen seinen 
eigenen inneren Wunsch, gegen seine Natur, aber stets in 
dem Bewußtsein, nicht der gewählte, aber der geborene 
Repräsentant des Staates zu sein. Er war der anspruch- 
loseste Mensch und stellte durchaus nicht etwa für sich die 
Forderung, daß seine höhere königliche Eingebung als solche 
den Staat regieren müsse, sondern er nahm nur das für 
sich in Anspruch, daß er eben als König die höchste Ver- 
antwortung trage, mehr als irgendein anderer von dem 
Staatsgedanken erfüllt sein müsse. Aber natürlich war 
das schlechterdings nicht von seiner Subjektivität zu scheiden, 
einer Subjektivität, die für eine Epoche umwälzender Re- 
formen und gewaltiger Entscheidungen, um das ausdrücklich 
hinzuzufügen, sehr wenig geeignet war. Hierdurch und später 
noch mehr durch die starke Subjektivität Friedrich Wilhelms IV. 
ist verdeckt worden, was eigentlich damals das Wesen des
	        
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