Deutsche Vergeltungemaßnahmen. 107
die Uberwachung aueländischer Unternehmungen. Erst am
30. September 1914 erging cine entsprechende Bekanntmachung in bezug
auf das Zahlungeverbot nach England, dem am 20. Oktober ein Zah—
lungsverbot gegen Frankreich folgte.
Zmmerhin kann festgestellt werden, daß in einzelnen Punkten auch
die wirtschaftliche Kriegführung Deutschlands die reine Verteidigungsstellung
durchbrochen hat und zum Angriff übergegangen ist. Nicht nur
militärischer, sondern auch wirtschaftlicher Angriffskrieg war es, wenn
wir an der Ost- wie an der Westgrenze die feindliche Grenze zuerst gerade
in jenen Gebieten überschritten, die an unsere Kohlen- und Erzbecken
angrenzten und den Feinden wertvolle Rohstoffe zu liefern vermochten,
solange sie nicht durch unsere Truppen besetzt waren. Nicht nur
maritimer, sondern auch wirtschaftlicher Angriffskrieg war es, wenn gleich
zu Kriegebeginn unsere flinken Kreuzer und todesmutigen Minenleger
sich vor russischen Häfen und in englischen Flußmündungen tummelten.
Soweit aber die wirtschaftliche Kriegführung nicht einfach eine Begleiterscheinung
des Angriffskrieges zu Lande und zu Wasser war, sondern
den Maßnahmen der Ziovilverwaltung vorbehalten blieb, verharrten wir
fast aueschließlich in der Verteidigungestellung.
Aur ganz vereinzelte Bestimmungen der deutschen Ausfuhrverbote
trugen allenfalls das Gepräge eines wirtschaftlichen Angriffskrieges.
Im allgemeinen wurde nur die Ausfuhr solcher Stoffe und Erzeugnisse
verboten, die unmittelbar für den Heeresbedarf angefordert
wurden. Unter den vereinzelten Bestimmungen, die darüber hinaus
— nicht ohne Erfolg — dem Zweck zu dienen hatten, die Gegner wirtschaftlich
zu schädigen, verdienen Hervorhebung die Ausfuhrverbote für
Zucker und für Farbstoffe. Das letztere führte zu erheblicher Beeinträchtigung
der an die Verwendung deutscher Farbstoffe gewöhnten
britischen Baumwollindustrie. Das Zuckerausfuhrverbot wurde auf
Drängen neutraler Mächte durchlöchert, aber alebald wieder verschärft,
da man erkannte, daß dad Unterbleiben der Zuckerzufuhr aus Deutschland
England wirtschaftlich nicht unerheblich traf und es unklug gewesen wäre,
der erneuten Versorgung Englands mit deutschem Zucker auf dem Wege
über neutrale Länder neue Pforten zu öffnen. Im großen und ganzen
aber beschränkte sich die wirtschaftliche Kriegführung in Deutschland auf
solche Verteidi , deren Zweck es war, das durch die Mobilmachung
zunächst unterbundene deutsche Volkswirtschaftegetriebe neu
zu beleben.
So bedeutsam es einerseits für den Wirtschaftekrieg war, daß Belgien
und Nordfrankreich mit ihrem reichen Industriegebiet von den deutschen
Truppen besetzt wurden und daß Rußland in starke Abgeschlossenheit