Heutschland auf den Wlrtschaftekrieg nicht vorbereltet. 105
regen, daß wir une in Sachen der wirtschaftlichen Kriegsvorsorge nicht lediglich zu beschränken
haben weder auf das früher übliche Zetern über die drohenden Kriegegefahren,
noch auf die leider noch vlel zu unentwickelten Verteidigungsmaßnahmen, sondern daß
auch hier am eigentlichen SZlel die Pflege des Angriffsgeistee und die rechtzeltige
Durchdenkung der etwa möglichen Angriffsmaßregeln steht.“
Zm Gegensatz zu der angriffsweisen Kriegführung, die dem Geist
in Deutschlande Heer und Flotte entspricht, im Gegensatz auch zu der
angriffsweisen Kriegführung, die England auf wirtschaftlichem Gebiet
vom Tage der Mobilmachung an betrieben hat, wurde der wirtschaftliche
Kampf deutscherseite durchaus verteidigungeweise geführt.
Greifen wir auf die alten technischen Auedrücke zurück, so sehen
wir, daß der einfachen Bezeichnung für die Verteidigung als Oefensiostellung
eine zwiefache Bezeichnung der Angriffestellung gegenübersteht,
indem wir von „offensiver“ und von „aggressiver“ Politik sprechen. Unter
einer offensiven Kriegführung will dabei gemäß dem alten Sprachgebrauch
das Hinaustragen dee Krieges in Feindesland nach erfolgter
Kriegserklärung verstanden sein, indessen wir unter aggressiver Politik
mehr eine Politik der Reizung, des Überfalle verstehen. Solche Überfallspolitik
lag Deutschland in jedem Falle fern; wenn aber fremde Überfallepolitik
uns unabweisbar drohte, dann freilich suchten wir zur angriffsweisen
Kriegführung zu schreiten.
Der Unterschied ist gerade bei Ausbruch des Krieges 1914 sehr deutlich
zutage getreten; allerdings aber war das, wie gesagt, nur der Fall auf
seiten der Heeres- und Flottenleitung und des Heer und Flotte beseelenden
Geistee, nicht aber bezüglich der wirtschaftlichen Kriegführung. Auf wirtschaftlichem
Gebiet war vor allen Dingen England der angreifende Teil.
Seinem Beispiel sind dann freilich seine Verbündeten gefolgt. Deutschland
aber blieb — von einigen wenigen Maßnahmen abgesehen — hier
ganz und gar in der Verteidigung.
Aur zögernd und Schritt für Schritt entschloß sich Deutschland, gegenüber
den Maßregeln der englischen Kriegführung — die in Frankreich
und Rußland Nachahmung fanden — Bergeltungemaßregeln durchzuführen.
Am 9. November 1914 wurde halbamtlich in der Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung ein Überblick über diese Vergelt
veröffentlicht und dabei ausdrücklich betont, daß man seitens der Neichsleitung
nach dem völkerrechtlichen Grundsatz „Auge um Auge! Zahn
um Zahn!“ in dieser Vergeltungepolitik fortfahren werde, jedoch immer
nur in Beantwortung feindlicher Borgänge. Der lberblick selbst zählte
die folgenden Maßregeln auf:
1. Zu Beginn des Krieges erlleßen England, Frankreich und Rußland Moratorien,
die namentlich Deutschen gegenüber mit großer Härte durchgeführt wurden. Der Bundee-