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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Aenderung des Namens des Stuttgarler Franenvereins für Versorgung verwahrloster
Kinder. Vom 7. Juli 1899.
Nachdem der Stuttgarter Frauenverein für Versorgung verwahrloster Kinder (zu
vergl. die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 13. September 1871,
Reg. Blatt S. 239), welchem durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen
Majestät vom 11. Dezember 1844 (Reg. Blatt S. 555) die juristische Persönlichkeit
verliehen worden ist, mit Genehmigung der Königlichen Staatsregierung den Namen:
„Württembergischer Frauenverein für hilfsbedürftige Kinder“ angenommen hat, wird
dies hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 7. Juli 1899.
Pischek.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Roßhaarspinnereien, Haar- und Borstenzurichtereien
sowie der Bürsten- und Pinselmachereien. Vom 11. Juli 1899.
Zum Vollzug der vom Bundesrath über die Einrichtung und den Betrieb der
Noßhaarspinnereien, Haar= und Borstenzurichtereien sowie der Bürsten- und Pinselmachereien
erlassenen Vorschriften (Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. Jannar d. J.,
Reichsgesetzblatt S. 5) wird Nachstehendes verfügt:
Die Wahrnehmung der in §.2 Abs. 4 und §. 4 dieser Bekanntmachung der
höheren Verwaltungsbehörde übertragenen Befugnisse und Obliegenheiten
kommt den Oberämtern zu.
Die Landescentralbehörde im Sinne des §F. 3 Abs. 1 und §. 4 Abs. 2
der angeführten Bekanntmachung ist das Ministerium des Innern.
Stuttgart, den 11. Juli 1899.
Pischek.
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Georuckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).