Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1899. (76)

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Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Aenderung  des  Namens  des  Stuttgarler  Franenvereins  für  Versorgung  verwahrloster
  Kinder.  Vom  7.  Juli  1899.

Nachdem  der  Stuttgarter  Frauenverein  für  Versorgung  verwahrloster  Kinder  (zu
vergl.  die  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern  vom  13.  September  1871,
Reg.  Blatt  S.  239),  welchem  durch  Allerhöchste  Entschließung  Seiner  Königlichen
Majestät  vom  11.  Dezember  1844  (Reg.  Blatt  S.  555)  die  juristische  Persönlichkeit
verliehen  worden  ist,  mit  Genehmigung  der  Königlichen  Staatsregierung  den  Namen:
„Württembergischer  Frauenverein  für  hilfsbedürftige  Kinder“  angenommen  hat,  wird
dies  hiemit  zur  allgemeinen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart,  den  7.  Juli  1899.
Pischek.

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,
betreffend  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  der  Roßhaarspinnereien,  Haar-  und  Borstenzurichtereien
sowie  der  Bürsten-  und  Pinselmachereien.  Vom  11.  Juli  1899.

Zum  Vollzug  der  vom  Bundesrath  über  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  der
Noßhaarspinnereien,  Haar=  und  Borstenzurichtereien  sowie  der  Bürsten-  und  Pinselmachereien
  erlassenen  Vorschriften  (Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  28.  Jannar  d.  J.,
Reichsgesetzblatt  S.  5)  wird  Nachstehendes  verfügt:

Die  Wahrnehmung  der  in  §.2  Abs.  4  und  §.  4  dieser  Bekanntmachung  der
höheren  Verwaltungsbehörde  übertragenen  Befugnisse  und  Obliegenheiten
kommt  den  Oberämtern  zu.

Die  Landescentralbehörde  im  Sinne  des  §F.  3  Abs.  1  und  §.  4  Abs.  2
der  angeführten  Bekanntmachung  ist  das  Ministerium  des  Innern.

Stuttgart,  den  11.  Juli  1899.
Pischek.

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Georuckt  bei  G.  Hasselbrink  (Chr.  Scheufele).