Pflichtlleferungen von Nahrungsmitteln. 289
wofür er eben aus seiner anderen Wirtschaftemethode höhere Vorteile
zu zieben strebt.
Eine Festsetzung der Preise findet nur für die Pflichtlieferungen statt
und zwar so, daß sie dem Erzeuger ein unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Kriegesschwierigkeiten angemessenes Entgelt gewähren. Dadurch,
daß alle übrigen Erzeugnisse an den freien Handel gehen, ist ein
starker Anreiz zur Produktionssteigerung gegeben, der bei dem Höchstpreis-Spstem
teilweise wegfällt.
Innerhalb des Rahmens der festzusetzenden Pflichtlieferungen sind
auch die dem Erzeuger selbst zu überlassenden Mindestmengen an notwendigen
Nahrungsmitteln, Saatgut und dergleichen, einbegriffen.
Die Verteilung der tatsächlich abzuliefernden Mengen geschieht unter
Bermeidung unnötiger Transporte durch die Provinzen oder ähnliche
Landesverbände zunächst an die Städte im eigenen Bereich. Der Überschuß
wird in den vorher festgesetzten Mengen der Zentrale zur Verfügung
gehalten und von dieser unter planmäßiger Benutzung der kürzesten
Transportwege zu Ausgleichszwecken verwendet.
Die verhältnismäßig erbeblichen Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
die nach Deckung des dringendsten Mindestbedarfs durch Pflichtlieferungen
für den freien Handel zur Verfügung steben, werden eine
wesentlich bessere Preisregulierung ermöglichen, als cs heute bei der vollen
Beschlagnahme im dennoch so üppig wuchernden Schleichhandel der
Fall ist.“
Der Reichstagsausschuß beriet am 15. Juni 1918 den Antrag Noesicke
in Verbindung mit einer Reihe anderer Anträge und lehnte die vorgeschlagene
Neuorganisation ab, nachdem der Staatesekretär des Reichs-Ernährungsamts
sich in folgender Weise dagegen geäußert:
„Eine öffentliche Bewirtschaftung der Lebens- und Futtermlttel ist bei den
jetzigen Verhältnissen notwendig. Jedes System einer solchen Bewirtschaftung bleibt
aber unvollkommen, solange die Vorräte unter dem Bedarf bleiben, wie es jetzt der Fall
ist. Ich bin natürlich auf Verbesserungen bedacht, kann aber das gegenwärtige System
so lange nicht aufgeben, wie die Knappheit besteht, weil es bisher uns in vier Kriegsjabren
leidlich durchgeholfen hat, und weil die Abänderungsvorschläge einerseits zu unzeitgemäßen
Erxperimenten führen und anderseits sehr unerwünschte Härten gerade für den Erzeuger
mit sich bringen. Das vorgeschlagene Soystem der Landumlagen ist für die
allgemeine Volksversorgung unsicher, weil die notwendige Sicherung für die unvermeidlichen,
nicht vorgesehenen Ausfälle in einzelnen Landesteilen auch bei im allgemeinen
guter Ernte und für Nachforderungen von einzelnen Bedarfsstellen, wie namentlich
der Heeresverwaltung, feblt; eine solche liegt lediglich in der allgemeinen Beschlagnahme
der gesamten Ernte, weil nur dann noch später der Rückgriff auf besser versorgte
Gebiete möglich ist, während bei dem Grundsatz der Landumlage der freigelassene Erntetell
verbraucht sein würde. Die Landumlagen sind aber auch für die Erzeuger bei der jetzigen
Knaoppheit der Ernte nicht milder, weil von vornherein ein erheblich höherer Zuschlag
Dir, Wuutschaftskrieg und Nriegswlrischaft. 19