Full text: Rechtsrat während des Krieges.

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läßt sich dies alles nicht in eine kurze Formel bringen, da die 
Sachlage des einzelnen Falles bei Berücksichtigung der Neben- 
umstände nach einer anderen Entscheidung drängen kann. Im 
übrigen sei hinsichtlich dieser Fragen auf das 2. und 5. Kapitel 
der Darstellung verwiesen. 
Möge das Schriftchen ein wenig zur Aufklärung der Volks- 
genossen über die gegenwärtige Rechtslage beitragen. 
Leipzig, den 17. August 1914. 
Der Verfasser.
	        
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