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Art. 2.
Es werden bestimmt:
1) für die Herstellung eines zweiten Gleises der Bahnstrecke Bietigheim—Jagstfeld
mit Erweiterung der Zmwischenstationen und
gleichzeitiger Ausführung eines NRangirbahnhefs bei Heilbront
als fünfte Ratet .. . 900000 A,
2) für die Herstellung eines zweiten Gleises
a. auf der Bahnstrecke Waiblingen —Schorndorf, erste Rate . 500 000 MA,
b. auf der Bahnstrecke Plochingen—Tübingen, erste Rattet 700 000
Zusammen 2100 0004
Art. 3.
Für sonstige Erweiterungen und Verbesserungen an den im Betrieb befindlichen
Bahnen werden verwendet:
1) für die hergiößerung der t Wagenwertstätie Cannstatt. fünfte und
letzte Rate . .. . 325 000,
2) für den Bau einer neuen Lokomotivwerkstätte in Eßlingen nit
Zufahrtsgleis und zehn Beamten- und Arbeiterwohngebäuden —
unter Wegfall der projektirten kleineren Betriebswerkstätte in
Bietigheim, zweite Nate 1 600 000,
3) für die Verstärkung des Oberbaus der Hauptbahnstrece Mühl.
acker—Ulm, zweite Rate 1430 000%,
4) für die theilweise Verlegung der Bahn wischen den Stationen
Plochingen und Reichenbach 120 0006,
5) für die Erweiterung des Bahnhofs Zuffenhausen, anste Nate 100 000,
6) für die Erweiterung der Gleise auf dem Behnhef Eblingen 2240 000 ,
7) für die Erweiterung des Bahnhofs Hall 250 000 J,
8) für die Erweiterung der Station Lorch 30 000,
9) für die Erbauung von Kanzleigebäuden in Stuttgart, erste Rate —
10) für die Erbauung einer Betriebswerkstätte in Muhlader und
zweier Wohngebäude daselbtt 1 000,