Full text: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

158 Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse. 
§ 362.) Der Anspruch auf Unterlassung, entstanden sogleich mit der 
Unterlassungsverbindlichkeit, und der Anspruch auf Beseitigung der Folgen 
des Zuwiderhandelns, sind zu scheiden. Vgl. über die Klage auf Unter- 
lassung ZPO. S 259 und 8 12 A. 8, über Verjährung des Anspruchs. 
* 198; 88 339 Satz 2, 345 a. E. Über den Fall, daß die Unterlassungs- 
pflicht nur die negative Seite einei positiven Leistungspflicht ist Z. R. 
VS. 723893. 
§. 242. 
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, 
wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es 
erfordern.? 32 
1 224: Saß 1, 359, II A 200, II b. 236, 1I1 236. M. 11, 20 bis 27, 127. 
Prot. 1, 302, 308, 624, 625, VI, 150. D. 40. 
1. 8 267. 2. Die sich auf alle Schuldverhältnisse beziehende 
Vorschrift stellt eine allgemeine Norm für die Beantwortung der Frage 
auf, wie zu erfüllen ist. Sie will den Mißbrauch des Rechtes verhüten 
und gebietet auch dem Gläubiger, sein Forderungsrecht nicht in einer Art 
auszuüben, die Treu und Glauben verletzt (8§ 605 A. 6, 3202, 6332 
Satz 2, 6343). Der Begriff von Treu und Glauben ist ein objektiver und 
auf die unparteiische Abwägung der beiderseitigen Interessen abgestellt. 
3. 8 157. Die Verkehrssitte ist bei der Feststellung, was im 
einzelnen Falle nach Treu und Glauben gefordert wird, zu berück- 
sichtigen. Beispiele: Ob Größendifferenz eines Grundstücks erheblich 
ist, T. R. 5370, ob Käufer, der nach der Dispositionsstellung die 
Ware weiter verkauft, seine Forderung wegen vertragswidriger Lieferung 
geltend machen kann, E. R. 545, ob Verkäufer von Kuxen bei An- 
nahme= und Zahlungsverzug des Käufers, um sich von der Haftung von 
Zubußen zu befreien, die Kuxe der Gewerkschaft zur Verfügung stellen 
darf Z&. R. 60½3, ob bei einem Surkzessivlieferungsvertrage an Stelle 
der vertraglich vorgesehenen Preisnotierung an der Börse, weil diese 
nicht mehr erfolgte, die Preisnotierung der Berliner Spirituszentrale 
als Ersatz zu gelten habe, 2&. Gr. 5115, ob Verkäufer die Mängel der 
Sache beseitigen darf, um das Wandlungsbegehren des Käufers zu be- 
seitigen Z. JW. 05"°, vgl. § 462 A. 1, ob statt der Naturalaussteuer 
von der Tochter eine Geldsumme verlangt werden kann, § 1620, E. JW. 
09 393; Gr. 51 ½1, ob der Vorlegungsberechtigte Sicherheit zu leisten 
hat, wenn die Vorlegung die Rechtsstellung des Besitzers gefährdet 
E. R. 69 106, ob der Gläubiger einer Hypothek, für deren vollständigen 
pünktlichen Eingang ein Dritter Gewähr geleistet, die Pflicht hat, ohne 
besondere Verzögerung die Forderung gegen den Hypothekschuldner zu 
verwirklichen E. Gr. 5 4 928, ob der Mieter zur Beseitigung eines während 
der Mietzeit entstandenen Mangels den Vermieter in seinen ihm ob- 
liegenden Bemühungen zur Hebung des Mangels zu unterstützen hat 
E. JW. 1168. Sehr weit geht E. JW. 020, wo exceptio doli generalis 
dem Schuldner gegeben wird, wenn die Schuld bei ehrlicher Handlungs- 
weise des Gläubigers nicht oder nicht so, wie sie geltend gemacht wird, 
bestehen würde. Vgl. auch über die exceptio doli generalis § 226 A. 5.
	        
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