thumbs : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Zwiefalten.  Auf  allergnaͤdigsten  Befehl  werden  bis  Freitag  den  1.  Jun.  bei  dem  Cameral-Amt
  mehrere  Zinn--  und  Kupfergeraͤthschaften  im  dffentlichen  Aufstreich  verkauft  werden.  Hierunter
efindet  sich  ein  sehr  grosser  und  brauchbarer  kupferner  Kessel,  der  für  einen  Hutmacher,  Saifensieder
  ½cL  tanglich  waͤre,  auc  zu  einer  kleinen  Bierpfanne  gerichtet  werden  koͤnnte.  Ebenfalls  1  kleiner
Kessel.  Liebhaber  wollen  1  an  gedachtem  Tag  Morgens  8  Uhr  einfinden.  Den  10.  Mai  1810.
.  Sch  Koͤn.  Cameralamt.
eilstein.  Unterm  26.  Merz  d.  J.  wurde  die  Schaafwaide  zu  Obristenfeld  bffentlich  verliehen
die  Verleihung  aber  allergnädigst  nicht  ratificirt,  deswegen  zu  einer  nochmmlllufe  fealch  29.
auberaumt  ist.  Die  Waide  ertraͤgt  400  Stuͤl  Shaafe,  wovon  die  eine  Helfte  die  Commun,  die  an—
dere  aber  ein  Beständer  einschlagen  darf.  Diese  wiederholte  Schaafwaid-Verleihung  wird  daher  mit
dem  Anhang  bekannt  gemacht,  daß  sich  die  allenfalsige  Liebhaber  an  obbestimmtem  Tag  Morgens
Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Obristenfeld  mit  Meisterbriefen  versehen,  einfinden,  und  obrigkeitliche
Jeugnisse  ihres  Vermdgens  und  ihrer  Aufführung  halber  mitbringen  sollen.  Den  7.  April  1810.
Oberamt  daselbst.
Canntstatt.  Auf  allerhöchsten  Befehl  wird  mit  Verleihung  des  Rechts  von  Jakobi  1810  bis
1816.  in  den  zu  disseitigem  Cameral-Bezirk  gehdrigen  11  Orten  nach  Salpeter  zu  graben,  Mittwoch
den  33.  Mai  Vormittags  0  Uhr  in  dasiger  Cameralverwaltung  ein  nochmaliger  Versuch  gemacht  werden.
  Ein  jeder  Pachrliebhaber  hat  ein  obrigkeitlich  gesiegeltes  Zeugniß  über  sein  Prädicat  sowohl  als
auch  darüber  mitzubringen,  daß  er  eine  Caution  von  200  fl.  zu  leisten  im  Stande  sei,  und  daß  er
das  Salpetersieden  selbst  verstehe  oder  solches  durch  tüchtige  Leute  versehen  lassen  könne.  Den  14.
Mai  18910.  Cameralamt  allda.
Hohebach  und  Nagelsberg.  Die  Commun-Schaafweide  zu  Hohebach  wird  am  Samstag
den  2.  Jun.  und  die  Commun-Schaafweide  zu  Nagelsberg  am  Dienstag  den  12.  Jun.  auf  3  Jahre
nemlich  von  Michaelis  1gi#  bis  1813  an  den  Meistbietenden  verpachtet  werden.  Die  Waide  zu  Hohebach
  erträgt  600  Stük  Schaafe,  woran  die  Gemeinde  4%,  und  der  Schäfer  200  Stük  aufschlagen
darf.  Oer  Beständer  erhält  freie  Wohnung  nebsi  Scheuer  und  hinreichender  Stallung.  Auf  die  Waide
von  Nagelöberg  dürfen  180  Stük  und  zwar  von  der  Gemeinde  80,  von  dem  Schäfer  aber  0#  Stük
geschlagen  werden;  auch  erhält  derselbe  neben  freier  Wohnung  nebst  Schaaf-Scheuer  und  Stallung
noch  2  Vrtl.  Wiesen  zur  Ruznießung.  Die  Liebhaber  haben  sich  an  gedachten  Tagen,  jedesmal  Morgens
  0  Uhr  zu  Hohebach  und  Nagelsberg  einzusinden,  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  ihrer  Aufführung
und  ihres  Vermogens  zu  legitimiren,  die  Bedingungen  zu  vernehmen,  sodann  der  Verhandlung  anzuwohnen.
  Den  7.  Mai  1810.  Kädn.  Oberamt  Ingelfingen.

Neuffen.  Montag,  den  J.  Jun.  d.  J.  Pormittags  10  Uhr  wird  die  hiesige  Sommer-  Schaafweide
  wiederum  auf  3  Jähre  pr#  1Irr.  137  und  1813.  im  dffentlichen  Aufstreich  an  den  Meistbierten
  auf  allhiesigem  Rathhaus  verliehen  werden.  Die  Waide  ist  Hr  und  gesund  und  erträgt  im  ersten
  Jahr  600.  und  in  den  beiden  folgenden  Jahren  je  500  Stük,  auch  hat  der  Bestander  ein  Schaafhauß
  und  Schaafstall  zu  genießen,  worzu  die  Liebhaber  eingeladen  werden.  Den  lo.  Mai  1810.

«  Kdn.Beamtungallda.

Stuttgarter  Amt.  Nachbenannte  abwesende  Militairpflichtige  des  hiesigen  Amts,  welche
theils  auf  die  erste  und  zweite  erlassene  Citation  nicht  erschienen  sind,  theilö  aber  auch  aufs  neue  si
entfernt  haben,  werden  unter  Androhung  der  Vermogens-  Confiscation  hiemit  aufgefordert,  innerhal
eines  peremtorischen  Termins  von  4  Monaten  vor  dem  Amts-Oberamt  dahier  sich  einzufinden,  und
den  Conscriptions-Gesezen  Folge  zu  leisten.  Und  zwar  werden  vorgeladen:  I.)  Zum  drittenmal  von
Mbdhringen:  Johannes  Kocher,  Mezger.  Joh.  Mich.  Kocher,  Bek.  Joh.  Ge.  Vetter,  Glaser.
Jos.  Stek,  Roth-Ziegler.  Joh.  a  Kocher,  Mezger.  Von  Vaphingen:  Joh.  Jak.  Vrommer,
  Schneider.  Joh.  Ebristoph.  lsäßer,  Bauer.  Ge.  Fried.  Schwarz,  Bauer.  Joh.  Mich.  Mezger,
Weber.  Joh.  Jak.  Schwarz,  Mezger.  Christoph  Heinr.  Thaler,  Kiefer.  Joh.  Gottlieb  Schwarz,
Bauer.  II.)  Zum  zweitenmal:  Von  Bernhausen:  Christoph  Walz,  Mezger.  Ludw.  Auch,
Weber.  Joh.  Ge.  Bosch,  Weber.  Christoph  Walz,  Weber.  Ge.  Walz,  Sailer.  Gall  Stäbler,  Weber.
  Joh.  Phil.  Nestler,  Schumacher.  Joh.  Arnold,  Bek.  Joh.  Ge.  Arnold,  Bek.  Von  Bonlanden:
  Adam  Bdpplen,  Kiefer.  Von  Bürkach:  Leonh.  Fried.  Treiber,  Sattler.  Von

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