RAus dem Po#rwork zur 1. Auflage.
(September 1896.)
In dieser Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das
zweite Buch von E. Ebert, das vierte Buch von H. Schneider,
das fünfte Buch, das Einführungsgesetz und das Sachregister
von W. Henle, das erste und dritte Buch sowie die Ein-
leitung von O. Fischer bearbeitet. Jeder Mitarbeiter trägt
ausschließlich für den ihm zugefallenen Teil die wissenschaft-
liche Verantwortung.
Das erste Ziel war, durch Verweisungen auf ergänzende,
ähnliche und abweichende Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuchs selbst sowie der sonstigen Reichsgesetze und durch
die vorgesetzten, nicht zum Gesetzestert gehörigen Inhalts-
angaben den Zusammenhang des Bürgerlichen Gesetzbuchs
und des gesamten Privatrechts ersichtlich zu machen.
Die beigegebenen sachlichen Erläuterungen können und
wollen einen wissenschaftlichen Kommentar in keiner Weise
ersetzen. Sie beschränken sich auf das Nächstliegende und
Grundsätzliche. Sie dürften aber gerade in dieser Beschränkung
einem Bedürfnisse entgegenkommen, das sich bei Juristen und
Laien fühlbar machen wird.
Besonderes Gewicht wurde auch darauf gelegt, den
Studierenden der Rechtswissenschaft ein geeignetes Hilfsmittel
zu bieten.
Uus dem Porworkt zur 4. Auflage.
(Juni 1900.)
Neben den in den Buchhandel gelangten Vorarbeiten, zu
denen nunmehr auch die Protokolle zweiter Lesung gehören,
und den reichsgesetzlichen Ergänzungen sind auch die landes.
rechtlichen Ausführungsbestimmungen angeführt. Die Angabe
der benutzten Literatur erwies sich dagegen nach wie vor als
nicht angängig.
Die Muteilungen von Berichtigungen und abweichenden
Meinungen, welchen diese Auflage so vieles verdankt, bitten
wir freundlichst fortsetzen zu wollen.