V. Abschn.: Dienstbarkeiten. 2. Tit.: Nießbrauch. 703
9. 8§§ 1041 bis 1044. Dann entfällt Ersatz bei Beendigung. —
§ 1046°. Der Nießbraucher kann selbst den Betrag verwenden.
10. Abf. 1. 11. 88 1030, 1036 bis 1038.
12. Es sind also auf den Wert des vorzeitig getöteten Viehbestandes
dessen entgehende spätere Nutzungen zu verrechnen.
e) Schatz 8. 1040.
Das Recht des Nießbrauchers erstreckt sich nicht auf den
Antheil des Eigenthümers an einem Schatze 2, der in der Sache
gefunden wird.
1 990 Satz 2, IIaà 950, IID 1024, III 1038. M. III, 504. Prot. III, 892.
1. weder als Eigentum noch als Nutzungsrecht. § 1031 M. 1.
2. 8 984.
1) Erhaltung der Sache 8. 1041.
Der Nießbraucher hat für die Erhaltung der Sache in
ihrem wirthschaftlichen Bestande: zu sorgen. Ausbesserungen
und Erneuerungen liegen ihm nur insoweit ob-, als sie zu der
gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören.“
1 91, 227, 208 „, Ta 951, I1 1035, III 104. M. III, 504, 510, 511.
Prot. III, 392. — 88 1037, 18684, 2124.
1. nicht bloß für Verwahrung 6 1215), auch für gewö niche Reparaturen,
Nachpflanzungen, Düngungen, die der Natur der Sache nach
eintretende Abnutzung braucht er nicht zu beseitigen. — §8 1048.
2. Einen Ersatz hat er dafür nicht zu bran beanfpruchen. 8 1050
ändert daran nichts. — § 1044 WM. 3.
4. Über außergewöhnliche —ele “ Ausbesserungen
98 10391, 1042, 1043, 1049.
8. 1042.
Wird die Sache zerstört oder beschädigt oder wird eine
außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung der Sachet
oder eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht
vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Nießbraucher dem
Eigenthümer? unverzüglich Anzeige zu machen.s Das Gleiche
gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.“
1 996, en II a 959, IIb 1026, III 1025. M. III, 508, 510. Prot. III,
892. —
1. 9 1041. 2. g 1032 A. 2.
3. damit der Eigentümer das Erforderliche veranlaßt. Der Nießbraucher
ist über § 1041 hinaus nicht dazu verpflichtet.
4. 8PO. 8 72.
§. 1043.
Nimmt der Nießbraucher eines Grundstücks eine erforderlich
gewordene außergewöhnliche Ausbesserung oder Erneuerung