Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1848. (25)

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wird  gewünscht,  daß  gleichzeitig  angegeben  werde,  ob  der  Concurrent  im  Fall  der
Nichtaufnahme  unter  die  Seminaristen,  unter  die  Hospites  zu  kommen  bitte.

III.  Die  Prufung  derjenigen,  welche  zum  Besuche  der  Universität  ermaͤchtigt  zu
werden  wünschen,  mit  Ausnahme  derer,  die  sich  für  das  Studium  der  Theologie  entschieden
haben,  ist  auf  Dienstag  und  Mittwoch  den  12.  und  13.  September  festgesetzt,  und
wird  nach  Umständen  auf  den  folgenden  Tag  ausgedehnt.  Zu  derselben  sind  Livius,  Xenophons
  Memorabilien  und  Jakobs  Attika  mitzubringen.

Die  Gesuche  um  Zulassung  zu  dieser  Maturttätsprüfung,  welche  genau  nach  der  Verordnung
  vom  Jahr  1820  (Reg.  Blatt  Nro.  19)  einzurichten,  und  namentlich  mit  den  erforderlichen
  Studien=  und  Sittenzeugnissen  zu  begleiten  find,  müssen  spätestens  am  5.  August
bei  dem  K.  Studienrathe  eingekommen  seyn.

IV.  Die  Concursprüfung  für  die  Aufnahme  in  den  höheren  katholischen  Convikt
  (das  Wilhelmsstift)  in  Tübingen  wird  in  Verbindung  mit  der  Prüfung  für  Zulassung
  zum  Studium  der  katholischen  Theologie  außerhalb  des  Wilhelmsstiftes
am  Montag  den  18.  September  und  an  den  folgenden  Tagen  am  K.  Gymnasium  in
Ehingen  Sttatt  finden.

Zu  derselben  sind  Cicero  de  ofliciis,  die  Platonischen  Dialogen  Phädon  und  Kriton,
deßgleichen  eine  hebräische  Bibel  mitzubringen.

V.  Die  Cencursprüfung  für  die  Aufnahme  in  das  höhere  evangelische  Seminar
  zu  Tübingen,  deßgleichen  die  Prüfung  für  die  Ermächtigung  zum  Studium  der
evangelischen  Theologie  außerhalb  desselben  beginnt  am  Freitag  den  20.  September
  und  endet  am  Montag  den  2.  Oktober.  Zu  derselben  sind  Tacitus  und  Horaz
nebst  einer  hebräischen  Bibel  mitzubringen.

Die  Bittschristen  um  Zulassung  zu  dieser  letztgenannten  Prüfung  fünd  spätestens  bis  zum
5.  August  bei  dem  K.  Studienrathe  einzureichen,  und  es  sind  in  denselben,  sofern  sie  die
Aufnahme  in  das  evangelische  Seminar  bezwecken,  in  Bezlehung  auf  die  physische  Tauglichkeit
  der  Bewerber  nicht  blos  die  schon  bisher  gestellten  Fragen,  sondern  auch  die  allgemeine:
ob  nicht  in  Hinsicht  auf  die  physischen  Verhältnisse  des  Schülers  Grund  zu  der  Besorgniß,
vaß  derselbe  für  den  Beruf  eines  Geistlichen  dereinst  nicht  taugen  werde,  vorhanden  sey,  zu
beantworten,  und  beziehungsweise  hierüber  das  Zeugniß  des  Oberamtaarztes  beizubringen.

Die  Prüfungen  Nro.  I.  II.  III.  u.  V.  werden  in  Stuttgart  vorgenommen.

Stuttgart  den  17.  Juni  1848.  Für  den  Vorstand:
Klaiber.