Full text: Deutsches Kolonial-Handbuch.

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ZOLLTARIF. 9 
. Alle von der Kaiserlichen Marine und der Reichspostverwaltnug zu 
dienstlichen Zwecken eingeführten Gegenstände. 
Alle von christlichen Missionen, Kirchengesellschaften, Kranken- und 
Heilanstalten eingeführten Gegenstände, die unmittelbar den Zwecken 
des Gottesdienstes, des Unterrichts und der Krankenpflege dienen. 
. Alle Maschinen, Geräte, Materialien uhd Betriebsmittel, welche un- 
mittelbar zum Bau und zur Unterhaltung von Wegen, sowie unmittel- 
bar zum Bau, zur Unterhaltung und zum Betriebe von Eisenbalinen 
und sosıstigen Transporteinrichtungen bestimmt sind, 
. Handwerkszeug und ähnliche Gerätschaften, die von Handwerkern 
oder Künstlern in Ausübung ihres Berufes mitgeführt werden. 
. Auf besonderen Antrag Anzugs- und Heiratsgut (wie Haushaltungs- 
gegenstände, Bekleidungsstücke, fertige Wäsche), welches zum Zweck 
dauernder Niederlassung und zum eigenen Gebrauch der in das Schutz- 
gebiet einwandernden oder sich nach demselben verheiratenden FEuro- 
päer und denselben gleichgestellten Personen eingeführt wird. 
. Handgepäck europäischer und denselben gleichgestellter Reisender. 
. Kleidungsstücke, Wäsche, Reiseausrüstungen, photographische Appa- 
rate nebst kleineren Mengen von Platten, kleinere Mengen von Ver- 
ESgeR änden und dergleichen, welche Reisende zum eigenen 
Gebrauche mit sich führen. 
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. Getragene Kleidungsstücke und getragene Wäsche, sofern sie nicht 
zun Verkauf eingehen. 
. UmschließBungen und Verpackungsinittel, 
Elfenbein. 
Lebende Tiere aller Art einschließlich Geflügel sowie frisches Fleisch, 
frische und getrocknete Fische. 
Kautschuk. 
. Palnıkerne, Palmöl, Kola und andere landwirtschaftliche Produkte 
westafrikanischen Ursprungs. 
Sämereien und lebende Gewächse. 
Korkholz. 
Düngungs- und Desinfektionsmittel. 
Kohlen, Koks und Briketts. 
Eis. 
Mineralwasser, 
Filter. 
Bauholz, Bausteine, Kalk. 
Landwirtschaftliche Maschinen und Ersatzteile, landwirtschaftliche 
Geräte.
	        
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