-
250
B.) Der Departements des Innern und der Finanzen:
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Verfügung, die Ausdehnung der Criminal-Gebühren-Ordnung auf das Untersuchungs- und Sttaf-Verfahren
der Verwaltungs-Behörden betreffend.
Vermöge Königlicher Entschließung vom 15. Mai d. J. soll die Königliche Verordnung
vom 23. November o. J. (Reg. Blatt S. 493 f#.), die Gebühren bei gerichtlichen
Untersuchungen und bei Vollsiehung der Strafen betreffend, vom 1. Juli d. J.
an, auch auf das Untersuchungs= und Straf-Verfahren der Verwaltungs= Behörden.
angewendet werden-Die
betreffenden Stellen der Departements des Innern und der Finanzen werden
daher auf die diesfallsigen Bestimmungen mit dem Ansügen hingewiesen, daß in
Zukunst die Tarxe für die Kost und das Einheißen alljährlich von den Ministerien
der Justtz, des Innern und der Finanzen gemeinschaftlich festgesetzt werden wird.
Für das Kalender= Jahr 13:7 ist das durch Verfügung der Straf-Austalten= Commission
vom :½1. December v. J. auf diesen Zeitraum festgesetzte Normativ (Reg. Blatt
S. 5183 f.) auch auf die Departements des Innern und der Finanzen auszudehnen.
Srtuttgart den 28. Juni 1327.
Schmidlin. Weckherlin.
–.
Dienst-Erledigungen.
1) Durch die Pensfonirung des Ober-Tribunal= Raths v. Hofmann ist eine
etatsmäßige Raths-Stelle bei dem K. Ober-Tribunal erledigt worden. Die Bewer,
ber um solche haben sich innerhalb vierzehn Tagen bei dem K. Ober-Tribunal zu
melden.
2) Durch die vermöge höchster Eatschliefung vom :. März d. J. verfügte Entlassung
des Amts-Notars Kleiner ist das Amts-Notariat zu Mühlheim, Oberamts
Tuttlingen, in Erledigung gekommen.