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helm 1, wurde aber 1744 von Friedrich dem Gro-
Wßen als Académie des sciences unter dem Vor-
sitze von Maupertuis ganz nach französischem Vor-
bilde zu neuem Leben erweckt. Ihre endgültige
Gestalt als A. der Wissenschaften erhielt sie durch
die Verf v. 24. 1. 1812. Schon vorher hatte
Friedrich III am 1. 6. 1699 die A. der Künste zu
Berlin begründet.
Andere A. dieser Art entstanden in München
1759 als A. der Wissenschaften, 1752 in Göttingen
als Sozietät und später Gesellschaft der Wissen-
schaften. Der neueren Zeit entstammt die am
1. 7. 1846 begründete Kgl sächsische Gesellschaft
der Wissenschaften in Leipzig.
Seit dem 17. Jahrhundert wurde es aber in
Deutschland auch üblich, die Universitäten als A.
zu bezeichnen. Ausdrücke wie akademischer Bür-
ger, akademische Bildung und akademische Freiheit
erinnern noch heute daran. Wenn allmählich der
Name Universität wieder zur Geltung kam, so
blieben doch daneben die zur Universität über-
führenden, sie zum Teil ersetzenden akademischen
Gymmasien, denen nur das Recht der Promotion
fehlte. Erhalten hat sich aus jener Zeit die Sitte,
eine Reihe von Hochschulen, die nicht ganz auf der
Stufe der Universitäten stehen, als A. zu bezeich-
nen. So hieß die Universität Münster bis zu ihrem
Ausbau durch eine juristische Fakultät (1902) A.
Aber auch andere höhere Lehranstalten dieser Art
wie BauA., Berg A., Gewerbe A., Handels A. und
Kriegs A. führten diesen Namen. In neuerer Zeit
ist man geneigt, für solche Anstalten die Bezeich-
nung Hochschule zu wählen. Doch haben einige
dieser Anstalten ihren alten Namen behauptet,
wie Berg A. und Kriegs A. Und noch neuerdings
ist eine wesentlich höheren Lehrzwecken dienende
Einrichtung in Posen unter dem Namen der A.
(5F 2 Ziffer 6) begründet worden. Diese besonde-
ren Lehranstalten bleiben hier im allgemeinen
unerörtert. (Vgl. Baugewerbe und Bauverwal-
tung, Bergwesen, Handelsschulwesen, Militär-
bildungswesen, technische Hochschulen, Universi-
täten.)
§J# 2. Die deutschen Akademien. 1. Die Aka-
demie der Wissenschaften in Ber-
lin. Sowohl nach der Gründung von 1700 unter
Leibniz wic nach der Erneuerung von 1744 unter
Maupertuis war die A. Trägerin französischer
Wissenschaft mit französischer Geschäftssprache.
Schon als solche hat sie sich eine angesehene Stel-
lung errungen. Neue Satzungen erhielt sie am
24. 1. 1812, 31. 3. 31 und endlich am 28. 3. 81.
Sie bildet eine zur Prüfung des Vorhandenen so-
wie weiterer Forschung auf dem Gebiete der
Wissenschaft eingesetzte Gesellschaft von Gelehrten.
Sie hat die Rechte einer privilegierten Korpora-
tion, besitzt eigenes Vermögen und bezieht einen
jährlichen Staatszuschuß. Auch führt sie ein eige-
nes Siegel. Sie steht unmittelbar unter dem
Unterrichtsministerium.
Die Mitglieder zerfallen in ordentliche, aus-
wärtige, korrespondierende und Ehrenmitglieder.
Die ordentlichen Mitglieder bilden die eigentliche
Gesellschaft.
Die A. zerfällt in die physikalisch-mathematische
und die philosophisch-historische Klasse. Die or-
dentlichen Mitglieder beschließen unter Leitung
von vier ständigen Sekretären über die Angelegen-
heiten der A., insbesondere über die Wahl neuer
Mitglieder. Diese bedarf der Bestätigung des
Unterrichtsministers.
Die A. gibt Abhandlungen heraus, sowie Mo-
natsberichte mit kleineren Mitteilungen. Außer-
dem befördert sie wissenschaftliche Unternehmun-
gen wie die Sammlungen griechischer und lateini-
scher Inschriften und die Acta Borussica (seit
1888), unterstützt auch wissenschaftliche Werke.
Endlich stellt sie Preisaufgaben und krönt wissen-
schaftliche Leistungen. Oeffentliche Sitzungen
finden am 24. Januar, dem Gründungstage, und
am Geburtstage des Königs statt.
2. Die Akademie der Künste in
Berlin. Sie war gleichfalls von Friedrich III
1699 begründet, also älter als die A. der Wissen-
schaften und führte auch früher als diese den Na-
men der A. Ihre gegenwärtige Verfassung beruht
auf dem AE und Statut v. 19. 6. 82, geändert
durch AE v. 3. 2. 97, 3. 1. und 28. 6. 06.
Die A. der Künste ist eine der Förderung der
bildenden Künste und der Musik unter königlichem
Protektorate gewidmete Staatsanstalt mit den
Rechten einer juristischen Person. Sie steht un-
mittelbar unter dem Unterrichtsminister als ihrem
Kurator.
Die A. hat einen Präsidenten und umfaßt den
Senat, die Genossenschaft der Mitglieder, welche
in Ehrenmitglieder, ordentliche, einheimische und
auswärtige, zerfallen und die akademischen Unter-
richtsanstalten. Dazu gehören die Hochschule für
die bildenden Künste und die Meisterwerkstätten,
die Hochschule für Musik, die Meisterschulen für
musikalische Tondichtung und die Anstalt für Kir-
chenmusik. Daneben bestehen die Kunst A. zu
Kassel, Königsberg und Düsseldorf, die Kunst-
und Gewerkschule in Königsberg und die Kunst-
und Kunstgewerbeschule in Breslau.
Der Senat der A. ist technische Kunstbehörde
und künstlerischer Beirat des Ministers und beru-
fen, das Kunstleben zu überwachen und Anträge
in dessen Interesse an den Minister zu stellen.
3. Die bayerische Akademie der
Wissenschaften zu München. Sie
wurde von Kurfürst Maximilian III Joseph am
28. 3. 1759 gestiftet und wandte sich anfangs
hauptsächlich der vaterländischen Geschichte zu.
Eins der wichtigsten Ergebnisse dieser Arbeit wa-
ren die Monumenta boica. Durch die Konstitu-
tionsurkunde v. 1. 5. 1307 wurde sie in drei Klas-
sen geteilt, die philosophisch-philologische, die
mathematisch-physikalische und die historische. Die
neuen Satzungen v. 21. 3. 1827, zu denen später
noch einzelne Abänderungen ergingen, hielten
diese Einteilung aufrecht. Damit erhielt die A.
eine allgemeinere Bedeutung. Doch wurde seit
Maximilian II durch Begründung einer histori-
schen Kommission die ursprüngliche Richtung wie-
der stärker betont.
Die A. ist eine Korporation mit eigenem Siegel
und dem Staatsministerium des Innern für Kir-
chen= und Schulangelegenheiten untergeordnet.
Außer den Erträgen eigenen Vermögens bezieht
sie Staatsdotation. Der Vorstand der A. ist zu-
gleich Generalkonservator der früher mit ihr ver-
bundenen Sammlungen. Die A. zerfällt in die
oben erwähnten drei Klassen. Ihre Mitglieder
D sind Ehrenmitglieder, ordentliche, auswärtige und
korrespondierende der drei Klassen.
Aufgabe der A. ist, alle nützlichen Wissenschaften