Full text : Anleitung zu einer einfachen Buchführung für Privat- und Gemeindewaldungen mittleren bis kleinen Umfangs.

75-Die

  lanfenden  Eimahmeanweisungen  werden  Jegeben  zu  allen  Geldeinnahmen  aus  Dolz  und
Nebennutzungen  durch  Verabfolgezettel,  Formular  123,  zu  allen  sonstigen  Sinnahmen  durch  Kassenanweisungen,
  Formular  124.  Die  laufenden  Ausgabeanweisungen  werden  gebildet  durch  angewiesene  Cohn
zellel  und  Rechnungen  und  durch  Kassenanweisungen,  Form.  121.

Bei  allen  Eintragungen  über  Geld-Finnahmen  und  Ausgaben  hat  der  Forstlieamte  zu  prüfen,
ob  sich  die  Beträge  auf  das  Vorjahr  oder  das  laufende  Jahr  beziehen.  Im  ersteren  Falle  werden  sie
in  der  für  das  Vorjahr  bestimmten  Spalte  gebucht.  Diese  RKubrik  faßt  alle  Sinnahme,  und  Ausgaletitel
zuso  Sine  Spaltung  in  Untertitel  ist  deshalb  nicht  mehr  notwendis,  weil  diese  Beträge  bereits  bei

dem  Abschluß  des  vorjährigen  Dauptbuches  (s.  später)  auf  die  einzelnen  Einnahme-  und  Ausgabetitel
angerechnet  wurden,  um  das  Jahresergebmis  festzustellen.  Zei  dieser  Jahresabrechnuns  sind  die  unverkauften
Hõlʒer  mit  ihrem  Taxwert  angenommen,  wobei  es  nichls  verschlägt,  wenn  sie  später  etwas  teurer  oder
billiger  verkauft  werden.

Dem  HDauptbuch  des  Forstverwalters  werden  die  Bestände  an  Dolz  und  Geld  aus  dem  abgelaufenen
Jahre  vorgetragen,  während  das  lassenbuch  nur  den  Geldbestand  übernimmt.  Dann  folgen  in  beiden
Büchern  die  Sinnahme=  und  Ausgabereste  aus  dem  Hauptbuch  des  Dorjahres  (s.  Muster  auf  S.  50—33),
welche  vom  Rendanten  als  Soll-Sinnahmen  und  -Ausgaben  behandelt  werden.  Die  Zuchung  aller  nun
folgenden  Sinnahmen  und  Ausgaben  an  Holz  und  Geld  (Anweisebuch)  bzm.  an  Geld  (Nassenbuch)  geschieht
in  Feitlicher  Folge.  Die  Einnahmen  an  Holz  werden  den  Susammenstellungen  der  ummerbücher  oder
Abzählungstabellen  entnommen,  die  Holzausgaben  bei  öffentlichen  Verkäufen  den  Versteigerungsverhandlungen
(Alzählungstabellen  Form.  150,  Dolzverkaufsnebenlisten  Form.  132,  Susammenstellungen  Form.  151),  bei
freihändigen  und  freien  Abgaben  den  Verabfolgezetteln,  deren  nicht  in  Festmetern  gebuchten  Sortimente
mit  der  Dilfstafel  Formular  Vir.  155  auf  dem  Settel  in  Festmeter  umzuwandeln  sind.  Die  Abgabe  der
Aebennutzungen,  soweit  sie  nicht  durch  Verpachtung  oder  öffentliche  Versteigerung  verwerlet  werden,  erfolgst
nur  durch  VDerabfolgezettel.  Besondere  Erhebungslisten  außer  öffentlichen  Verkaufsverhandlungen  werden
neben  dem  Hauptbuch  nicht  geführt,  ebensowenig  werden  besondere  Rechnungen  gelegt.

Am  Ende  des  Wirtschaftsjahres  wird  das  Hauptbuch  abgeschlossen  sowohl  von  dem  Forstverwalter,
als  auch  vom  Rendanten,  indem  zunächst  alle  Spalten  aufgerechnet  werden.  Dann  erfolgt  die  Feststellung
des  baren  Kassenbestandes  durch  OAbzug  der  haren  Ausgabe  von  der  baren  Sinnahme.  Stimmt  hierbei
das  Uassenbuch  mit  dem  Anweisebuch  nicht  überein,  so  muß  der  Rendant  die  Differenz  durch  den  Machweis
noch  nicht  erledigter  Sinnahmen  und  Ausgaben,  welche  in  die  folgende  Buchführung  zu  übernehmen  sind,
begründen.  Dierauf  sind  die  Einnalmen  und  Ausgaben  des  abgelaufenen  Wirtschaftsjahres  mit  Einschluß
der  unbaren  Beträge  (Anrechnungen),  sowie  der  noch  nicht  erledigten  Sinnahmen  und  Ausgaben  zu  berechnen.
Die  Vorschüsse  von  dem  Eigentümer  und  die  Ablieferungen  an  den  Eigentümer,  sowie  die  sich  auf  das
Dorjahr  beziehenden  Beträge  bleiben  dabei  außer  Berücksichtigung.  Um  den  Bestand  an  Dolz  zu  erhalten,
wird  die  Holz-Ausgabe  von  der  Holz-Sinnahme  abgesetzt.  Den  Jahreseinschlag  findet  man  durch  Abzus  des
übernommenen  Dolzbestandes  von  der  Gesamteinnahme  an  Holz.  Diese  Ergebnisse  der  Schlußabrechnung.
liefern  die  Elemente  für  die  Zerichtigung  des  Betriebsplanes,  falls  ein  solcher  vorhanden  ist.

Wie  das  Hauptbuch  bei  Vereinigung  von  Kasse  ind  Betrieb  geführt  wird,  ergibt  sich  aus
dem  folgenden  Abschnitt.  Es  sei  hier  nur  hervorgehoben,  daß  dabei  alle  Geldeinnahmen,  die  nicht  sofort
zur  Erledigung  kommen  (kKredit),  in  die  Solleinnahme  eingetragen  werden.  Die  mit  diesen  Geldeinnahmen
in  Derbindung  stehenden  DHolzausgaben  werden  auf  gleicher  Cinie  mit  der  Geld-Solleinnahme  in  der  Dolz
ausgabe  gebucht.

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un  in

2.  Die  Führung  des  Hauptbuches  an  einem  Muster  erläutert  (s.  S.  30—330.
Nachdem  das  Hauptbuch  im  allgemeinen  besprochen  ist,  mag  ein  Muster  mit  willkürlichen
runden  Sahlen  das  Gesagte  dem  Verständnis  näher  bringen.  Wir  nehmen  dabei  zunächst  an,  daß  die
Betriebs=  und  Kassenführung  in  der  hand  des  Gutsverwallers  vereinigt  ist,  dem  für  die  Außengeschäfte
ein  Förster  zur  Verfügung  steht.  Die  forstliche  Beratung  des  Verwalters  besorgt  ein  benachbarter  Ober-17