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[Auch die Hessen-Darmstädtische Verfassung von 1820 § 5
hat sich auf den allgemeinen Ausdruck „in Ermangelung eines
durch Verwandtschaft oder Erbverbrüderung zur Nachfolge berech-
tigten Prinzen“ beschränkt und ebenso die Curhessische Verfassungs-
urkunde von 1831 § 4 „bei Ermangelung eines durch Verwandt-
schaft oder fortdauernde Erbverbrüderung zur Nachfolge berechtigten
Prinzen“. Die Preußische Verfassungsurkunde von 1850 schweigt
ganz von der Erbverbrüderung Art. 53.)
Innerhalb des Albertinischen Hauses bestimmt sich also die
Successionsordnung nach § 6, 7 der Verfassungsurkunde u. § 14
des Hausgesetzes.
II. Der successionsberechtigte Kreis, innerhalb dessen allein
die Albertinische Successionsordnung in Frage kommt, wird also
zunächst durch die Abstammung von dem gemeinschaftlichen Stamm-
vater bestimmt (Adoption!). Diese Abstammung muß aber, was
die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses betrifft,
durch rechtmäßige (Legitimation!), ebenbürtige Ehen vermittelt sein
(Vu. § 6, 7 und HG. §1, 10). Würde der Thron beim Ueber-
allen berechtigten Agnaten abgeschlossen. Ebenso 1614. Der letzte Stamm-
vater des Gesammthauses Hessen insbes. Philipp der Großmüthige 1567
hinterließ 4 Söhne; 2 davon starben ohne agnatische Descendenz; 1614, bei
der letzten Erneucrung der Erbverbrüderung waren nur die beiden Linien des
ältesten Sohnes Wilhelms IV., des Begründers der Casseler Linie, und des
jüngsten Sohnes Georgs I., des Begründers der Darmstädter Linie, vor-
handen. In der ersten Linie regierte der Sohn des Stifters, Moriz, der
Stammhalter der ganzen Linie; in der Darmstädter Linie waren 3 Söhne
vorhanden: Ludwig, der Stammvater des ganzen jetzigen großherzoglichen
Hauses, und seine Brüder Philipp und Friedrich, deren Linien 1643 u. 1866
ausgingen. Moriz, Ludwig, Philipp und Friedrich erscheinen 1614 als den
Erbvertrag auf der Hessischen Seite abschließend.
Philipp der Großm.
567
Wilhelm IV. Ludwig IV. Philipp II. Georg I.
1+ 1592 ++ 1604 + 1583 1596
Cassler Linie Darmstädter Linie
Moriz Lidwig V. Phicip n. Friedrich J.
1632 + 1626 + 1643 + 1708
ausgestorben