Full text: Grundriß des Staatsrechts des Königreichs Sachsen.

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[Auch die Hessen-Darmstädtische Verfassung von 1820 § 5 
hat sich auf den allgemeinen Ausdruck „in Ermangelung eines 
durch Verwandtschaft oder Erbverbrüderung zur Nachfolge berech- 
tigten Prinzen“ beschränkt und ebenso die Curhessische Verfassungs- 
urkunde von 1831 § 4 „bei Ermangelung eines durch Verwandt- 
schaft oder fortdauernde Erbverbrüderung zur Nachfolge berechtigten 
Prinzen“. Die Preußische Verfassungsurkunde von 1850 schweigt 
ganz von der Erbverbrüderung Art. 53.) 
Innerhalb des Albertinischen Hauses bestimmt sich also die 
Successionsordnung nach § 6, 7 der Verfassungsurkunde u. § 14 
des Hausgesetzes. 
II. Der successionsberechtigte Kreis, innerhalb dessen allein 
die Albertinische Successionsordnung in Frage kommt, wird also 
zunächst durch die Abstammung von dem gemeinschaftlichen Stamm- 
vater bestimmt (Adoption!). Diese Abstammung muß aber, was 
die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses betrifft, 
durch rechtmäßige (Legitimation!), ebenbürtige Ehen vermittelt sein 
(Vu. § 6, 7 und HG. §1, 10). Würde der Thron beim Ueber- 
allen berechtigten Agnaten abgeschlossen. Ebenso 1614. Der letzte Stamm- 
vater des Gesammthauses Hessen insbes. Philipp der Großmüthige 1567 
hinterließ 4 Söhne; 2 davon starben ohne agnatische Descendenz; 1614, bei 
der letzten Erneucrung der Erbverbrüderung waren nur die beiden Linien des 
ältesten Sohnes Wilhelms IV., des Begründers der Casseler Linie, und des 
jüngsten Sohnes Georgs I., des Begründers der Darmstädter Linie, vor- 
handen. In der ersten Linie regierte der Sohn des Stifters, Moriz, der 
Stammhalter der ganzen Linie; in der Darmstädter Linie waren 3 Söhne 
vorhanden: Ludwig, der Stammvater des ganzen jetzigen großherzoglichen 
Hauses, und seine Brüder Philipp und Friedrich, deren Linien 1643 u. 1866 
ausgingen. Moriz, Ludwig, Philipp und Friedrich erscheinen 1614 als den 
Erbvertrag auf der Hessischen Seite abschließend. 
Philipp der Großm. 
567 
Wilhelm IV. Ludwig IV. Philipp II. Georg I. 
  
  
1+ 1592 ++ 1604 + 1583 1596 
Cassler Linie Darmstädter Linie 
Moriz Lidwig V. Phicip n. Friedrich J. 
1632 + 1626 + 1643 + 1708 
ausgestorben
	        
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