Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

2

den  Lieutenant  des  ersten  Infanterie-Regiments,  v.  Schröder  lI.,  zum  siebenten
Infanterie-Regiment  verseht,  und

den  aggregirten  Lieutenant  des  ersten  Infanteric-Regiments,  v.  Tröltsch,  bei
diesem  Regiment  eingetheilt.

Sodann  haben  Höchstdieselben  durch  höchste  Entschließung  vom  29.  v.  M.
die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Denbendorf,  Dekanats  Eßlingen,  dem  Pfarrer  Rieth
in  Steinenkirchen,  Dekanats  Künzelsau,

die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Spielbach  und  Heiligenbronn,  Dekanats  Blaufelden,
  dem  Pfarr-Verweser  Lenkner  in  Beimbach,  desselben  Dekanats,  gnädigst  übertragen,


den  Privatdocenten  Dr.  Köstlin  zum  außerordentlichen  Professor  bei  der  juridischen
  Fakultät  in  Tübingen  gnädigst  ernannt,  wie  auch

dem  Thierarzt  Böhm  aus  Gmünd  die  von  ihm  bieher  provisorisch  bekleidete
Stelle  des  Lehrers  der  Thierheilkunde  und  Thierarzts  an  dem  land=  und  forstwirthschaftlichen
  Institut  in  Hohenheim  definitiv  übertragen.

Am  21.  v.  M.  wurde  der  von  dem  Grafen  v.  Rechberg  erfolgten  patronatischen
  Ernennung  des  Priesters  Johann  Georg  Mennel,  auf  die  Caplanei  Donzdorf,
  Dekanats  Epbach,  die  landesherrliche  Bestätigung  ertheilt.

II.  Verfügungen  der  Departemente.
A)  Des  Justiz-Departemen  t.
Des  Justiz-Ministerium.
a)  Austritt  eines  Rechts-Consulenten.

Da  der  Rechts-Consulent,  Hofrath  v.  Bühler  in  Schwaigern,  Oberamts  Brackenheim,
  auf  die  fernere  Ausübung  der  Rechts-Praris  verzichtet  hat;  so  wird  solches
hiemit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  24.  December  1841.  Prieser.

b)  Das  Ergebniß  der  Conkurs-Prüfung  der  Rechts-Candidaten  in  dem  Monate
December  18441  betreffend.

In  Folge  der  kürzlich  vorgenommenen  ersten  höheren  Dienstprüfung  im  Justiz-Departement

  sind  nachstehende  sechs,  in  alphabetischer  Ordnung  aufgeführte  Candi-