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sinb die berechtigten Bedürfnisse der beteiligten Parteien zu
berücksichtigen; es ist besonders dem Schiffahrtsverkehr in den
letzten fünf Jahren vor dem Kriege entscheidende Bedeutung
beizumessen. .
Alle abgetretenen Fahrzeuge müssen mit ihrem Zubehör
und ihrer Ausrüstung versehen, in gutem Zustand und zur
Güterbeförderung geeignet sein und aus den letzten Neubauten
ausgewählt werden.
Die in diesem Artikel vorgesehenen Abtretungen geben
Anspruch auf eine Entschädigung, deren durch den oder
die Schiedsrichter in Bausch und Bogen festgesetzter
Gesamtbetrag keinebfalls den Anschaffungswert des abgetretenen
Materials überstelgen darf und auf die von ODeutschland
geschuldeten Beträge anzurechnen ist; dementsprechend ist es
Sache Deutschlands, die Eigentümer zu eneschädigen.
2. Sonderbestimmungen für Elbe, Ober und Memel
(Rußstrom, Memel, Njemen).
Artikel 340.
Die Elbe (Labe) wird der Verwaltung eines internationalen
Ausschusses unterstellt, der aus «
4 Vertretern der deutschen Uferstaaten,
2 Vertretern der Tschecho-Slowakei,
1 Vertreter Großbritanniens,
1 Vertreter Frankreichs,
1 Vertreter Italiens,
1 Vertreter Belgiens
besteht. ç.
Jede Abordnung hat so viel Stimmen, als ihr Vertreter
zustehen, gleichviel wieviel Mitglieder anwesend sind.
Können einige dieser Vertreter bei Inkrafttreten bes gegenwärtigen
Vertrags nicht ernannt werden, so sind die Entschlleßungen
des Ausschusses trotzdem gültig.