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eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die Polen
die Ortschaften Jasdrowo, Groß Cutau, Klein Lutau, Wittkan
und Deutschland die Ortschaften Groß Butzig, Cziskowo
Battrow, Böck und Grunau läßt;
von dort nach Norden die Grenze der Kreise Konitz und
Schlochau bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Brahe;
von dort bis zu einem 15 km östlich von Rummelsburg
belegenen Punkte der Grenze Vommerns: «
eine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die Polen
die Ortschaften Konarzin, Kelvin, Adl. Briesen und Deutschland
die Ortschaften Sampohl, Neuguth, Steinfort und Groß Peterkau
läßt;
von dort nach Osten die Grenze Vommerns bis zu ihrem
Treffpunkt mit der Grenze der Kreise Konitz und Schlochau;
von dort nach Norden die Grenze zwischen Vommern
und Westpreußen bis zu dem Munkte an der Rheda
(etwa 3 km nordwestlich von Gohra), wo diese einen von
Nordwesten kommenden Nebenfluß aufnimmt;
von dort bis zu einem an der Krümmung der
Piasnitz ungefähr 1 ½ km nordwestlich von Warschkau zu
wählenden PBunkte:
eine im Gelände noch zu bestimmende Liniez;
von dort der Lauf der Miasnitz abwärts, dann
die Mittellinie des Zarnowitzer Sees und schließlich die alte
Grenze Westpreußens bis zur Ostsee.
8. Gegen Dänemark:
Oie Grenze, wie sie nach den Bestimmungen der Artikel
109 bis 111, Teil III, Abschnitt XII (Schleswig) festgelegt
wird.
Artikel 28.
Die Grenzen Ostpreußens werden unter Vorbehalt der
Bestimmungen des Abschnitts IX (Ostpreußen), Teil III wie
folgt festgesetzt: