mit Worten:
besitzt, wovon in Nutznießung bei
stehen, und worauf unseres Wissens
Schulden haften;
5) daß seinem Austritt aus dem diesseitigen Staats- und Gemeinde-Verband
unseres Wissens kein Hinderniß im Wege steht.
Gegeben den 18
Gesehen am Der Gemeinde-Rath
durch das Oberamt (Unterschristen)
(L. S.) (Unterschrift)
Zur Beglaubigung:
Die Kanzlei-Direktion des K. Ministerium des Innern:
Roth.
a. Des Medicinal-Collegium.
Aufnahme von drei ausübenden Aerzten.
Die Doktoren der Medicin, Thaddäus Kolb, von Weil der Stadt, Oberamts
Leonberg, Friedrich Wilhelm Fehleisen, von Reutlingen, und Carl Christian Ferdinand
Schüßler, von Stuttgart, sind beziehungsweise in der Medicin, Chirurgie und
Geburtshülfe geprüft, und es ist Kolb zur Ausübung dieser sämtlichen Wissenschaften,
Fehleisen zur Ausübung der Medicin und Chirurgie, und Schüßler zur Ausübung
der Medicin ermächtigt worden.
Stuttgart den 3u. April 182386. Walther.
8) Des Departements der Finanzen:
Des Finanz-Ministerium.
Auknahme zweier Referendire im Finanz-Deparkement.
Seine Königliche Majestüät haben durch höchste Enrschließung vom a#. d. M.
#ndbigst genehmigt, daß die geprüften Cameral-Candidaten