Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1828. (5)

mit  Worten:
besitzt,  wovon  in  Nutznießung  bei
stehen,  und  worauf  unseres  Wissens
Schulden  haften;
5)  daß  seinem  Austritt  aus  dem  diesseitigen  Staats-  und  Gemeinde-Verband
  unseres  Wissens  kein  Hinderniß  im  Wege  steht.

Gegeben  den  18
Gesehen  am  Der  Gemeinde-Rath
durch  das  Oberamt  (Unterschristen)
(L.  S.)  (Unterschrift)

Zur  Beglaubigung:
Die  Kanzlei-Direktion  des  K.  Ministerium  des  Innern:
Roth.

a.  Des  Medicinal-Collegium.
Aufnahme  von  drei  ausübenden  Aerzten.

Die  Doktoren  der  Medicin,  Thaddäus  Kolb,  von  Weil  der  Stadt,  Oberamts
Leonberg,  Friedrich  Wilhelm  Fehleisen,  von  Reutlingen,  und  Carl  Christian  Ferdinand
  Schüßler,  von  Stuttgart,  sind  beziehungsweise  in  der  Medicin,  Chirurgie  und
Geburtshülfe  geprüft,  und  es  ist  Kolb  zur  Ausübung  dieser  sämtlichen  Wissenschaften,
Fehleisen  zur  Ausübung  der  Medicin  und  Chirurgie,  und  Schüßler  zur  Ausübung

der  Medicin  ermächtigt  worden.
Stuttgart  den  3u.  April  182386.  Walther.

8)  Des  Departements  der  Finanzen:
Des  Finanz-Ministerium.

Auknahme  zweier  Referendire  im  Finanz-Deparkement.

Seine  Königliche  Majestüät  haben  durch  höchste  Enrschließung  vom  a#.  d.  M.
#ndbigst  genehmigt,  daß  die  geprüften  Cameral-Candidaten