Volltext : Der Friedensvertrag von Versailles

         Die  Grenzen  Polens,  die  in  dem  vorliegenden  Vertrage  nicht  näher
bezeichnet  sind,  werden  die  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächte  später
bestimmen.

       Eine  Kommission,  bestehend  aus  7  Mitgliedern,  von  denen  5  durch
die  alliierten  und  assoziierten  Hauptmächte  ernannt  werden,  eines  durch
Deutschland  und  eines  durch  Polen,  tritt  14  Tage  nach  Inkrafttreten
des  vorliegenden  Vertrages  zusammen,  um  an  Ort  und  Stelle  die
Grenzlinie  zwischen  Polen  und  Deutschland  zu  ziehen.

Die  Kommission  entscheidet  mit  Stimmenmehrheit;  ihre  Beschlüsse
sind  für  die  Beteiligten  bindend.

                                                     A r t i k e l  88.
      In  dem  von  den  unten  beschriebenen  Grenzen  eingeschlossenen
Teil  Oberschlesiens  werden  die  Bewohner  aufgerufen,  durch  Abstimmung
  zu  entscheiden,  ob  sie  zu  Deutschland  oder  zu  Polen  zu
gehören  wünschen:

        von  der  Nordspitze  des  durch  die  alte  Provinz  Oesterreichisch-              Schlesien
  gebildeten  vorspringenden  Winkels,  etwa  8  Kilo-              meter
  östlich  von  Neustadt  längs  der  alten  Grenze  vom
              3.  August  1914  zwischen  Deutschland  und  Oesterreich  bis
              zu  ihrem  Zusammentreffen  mit  der  Grenze  zwischen  den
              Kreisen  Leobschütz  und  Ratibor;

von  dort  nach  Norden  bis  zu  einem  etwa  2  Kilometer  süd-             östlich
  von  Katscher  belegenen  Punkte;

die  Grenze  zwischen  den  Kreisen  Leobschütz  und  Ratibor;

von  dort  nach  Südosten  und  bis  zu  einem  an  der  Oder,
            unmittelbar  südlich  der  Eisenbahn  Ratibor-Oderberg
            belegenen  Punkte:

eine  auf  dem  Gelände  festzusetzende,  südlich  von  Kranowitz
            verlaufende  Linie;

von  dem  oben  bezeichneten  Punkt  aus  die  alte  Grenze  zwischen
           Deutschland  und  Oesterreich,  dann  die  alte  Grenze  zwischen
           Deutschland  und  Rußland,  bis  zu  ihrem  Zusammentreffen
           mit  der  Verwaltungsgrenze  zwischen  Posen  und  Ober-           schlesien;


von  dort  längs  dieser  Verwaltungsgrenze  bis  zur  Grenze
          zwischen  Ober-  und  Mittelschlesien;

von  dort  nach  Westen  bis  zu  dem  Punkte,  wo  die  Verwal-          tungsgrenze
  sich  in  scharfem  Winkel  nach  Südosten  wendet,
          ungefähr  3  Kilometer  nordwestlich  von  Simmenau:

die  Grenze  zwischen  Ober=  und  Mittelschlesien;

von  dort  nach  Westen  und  bis  zu  einem  noch  festzusetzenden,
          etwa  2  Kilometer  östlich  von  Lorzendorf  belegenen  Punkt:

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