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zirke der Städte Kamenz, Löbau, Zittau und der Gemeinde Neuleutersdorf römisch—
katholische Minderheitskirchgemeinden gebildet.
Diesen Kirchgemeinden werden die in den benachbarten Orten wohnenden
römisch-katholischen Glaubensangehörigen zugewiesen, die nach den zeitherigen Be-
kanntmachungen den Seelsorgestellen Kamenz, Löbau, Zittau und Neuleutersdorf
zugewiesen waren.
Bautzen, den 21. Mai 1915.
Königliche Kreishauptmannschaft.
v. Craushaar.
Ritter.
Nr. 39. Bekanntmachung,
die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen
zu einem außerordentlichen Landtage betreffend;
vom 22. Mai 1915.
Seine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände des Königreichs
Sachsen zu einem außerordentlichen Landtage gemäß § 115 der Verfassungsurkunde
für
Dienstag, den 22. Juni dieses Jahres
in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen.
Den Mitgliedern der Ständischen Kammern werden vom Ministerium des Innern
besondere Einladungen zugehen.
Dresden, den 22. Mai 1915.
Gesamtministerium.
Dr. Beck. Graf Vitzthum v. Eckstädt.
Knüpfer.
DTuuck und Verlag der Königl. Hofbuchdruckerei von C. C. Meinhold & Söhne, Dresden.
915. 30