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Verordnungen.
(Die directen Staats-Auflagen für das Finanz=
Jahr 188m# in den ältern sieben Kreisen be-
treffend.)
Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Um in Hinsiche der Erhebung der direc-
ten Staats, Auflagen für das laufende Ver-
waltungs-Jahr jedem Anstand und jeder
Stockung vorzubeugen, so verordnen Wir
(nach Vernehmung Unseres Staats-Rathes)
daß einsweilen diejenigen Ziele der bestehen-
den directen Steuern, welche bereits ver-
fallen sind, oder bis zum Schlusse März
dieses Jahres verfallen, wie im vorigen
Jahre erhoben werden.
Wegen Einhebung derjenigen Steuer-
zlele aber, welche erst in der zweyten Hälfte
dieses Ecats= Jahres anfallen, werden Wir
Unsere Allerhöchste Eneschliessung durch Un-
ser Gesetzblatt noch bekannt machen.
Unsere Regierungen des Unter-Main,
Ober-Main-, Rebat-, Regen., Oberdonau,
Unterdonau“ und Isarkreises haben sich hie-
nach zu achten.
München den 10. Januar 1818.
Max Joseph.
Freyherr von Lerchenfeld.
Auf Königlichen Allerhöchsten Besehl:
der General-Secretaire,
von Geiger.
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(Den Sommer-Biersatz für das Jahr 1818 be-
treffend.)
Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Bajern.
Wir haben in Unserer Verordnung vom
25. April 1611 zwar befohlen, daß der Saß
des Biers jedesmal nach den Dreisen der
Gerste in den Monaten October und No-
vember berechnet werden sell; nachdem aber
die Gründe, worauf diese Vorschrift beruhr,
unter den gegenwértigen ausserordentlichen
Umständen nicht wohl anwendbar sind, so
haben Wir in der Absiche, die Ausprüche
des Publicums und der Bräner auf einen
billigen Preis des Biers in das gehörige
Verhältniß zu sehen, nach Vernehmung Un-
seres Seaats-Rathes beschlossen, und ver-
ordnen: daß der Saß des Sommerbiers für
das Jahr 1313 nach dem Durchschnites-
Preise der Gerste in den Monaten October
bis Februar einschlüßig ausgemittelt, und
der sich hieraus ergebende Saß des Biers
von Unsern Regierungen in der Mitte des
Monats März ausgeschrieben werden soll.
München den 20. Januar 1813.
Max Joseph.
Graf von Thürheim.
Auf Königlichen Allerhöch'ten Beflehl:
der General: Secrekaire,
F. von Kobell.