Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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Gesetzblatt 
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fuͤr das 
Köni gre i 
ch Baiern. 
  
IV. Stück. München, Montag den 31. Juny 1810. 
  
Inhaklt. 
Die Verlängerung der Stände-Persammlung bis zum 16. Julo dieses Jahres betreffend. 
  
çMaximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Unsern Gruß zuvor, Liebe und Getreue, 
Staͤnde des Reichs! Damit die Kammer 
der Reichsraͤthe in Stand gesezt werde, die 
uͤber mehrere wichtige Gegenstaͤnde, vorzuͤg- 
lich über das allgemeine Finanz-Geseh, und 
die damit in Verbindung stehenden besondern 
Gesetze, so wie über das Staats-Schulden- 
wesen von der Kammer der Abgeordneten 
gefaßten Beschlüße, welche theils nun erst 
an dieselbe gekommen sind, und theils noch 
erwartet werden, in Verfassungsmäßige Be- 
rathung zu nehmen; — so sind Wir bewogen 
worden, die Sitzungen Unserer Stände bis 
zum 16ten July laufenden Jahres einschlüßig 
zu verlängern. 
Wir erwarten zuversichtlich, unter 
Hinweisung auf Unsere Eneschließung vom 
aten April dieses Jahres, daß sich in diesem 
anberaumten lezten Termine dle Kammer der
	        
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