Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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Gesetzblatt 
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fuͤr das 
Kön i- 
greich Baiern. 
  
V. Stück. München, Montags den s. July 2870. 
  
Inhakr. 
1. An bas Gesammt-Stasts-Ministertum. Dle Demlelben erthellte Vollmacht zur Beforgung. 
der stäudischen Angelegenhelten während der Abwesenhelt Sr. Majestät des Könle#s betresfend. 
M. Un die Stände-Versammlung, 
Kammer der Relchsráthe und Kammer der Us- 
#L#e#genet. Dle während der Abwesenhelt Sr. Maljestct des Könlos dem Gesammt-Staats- 
Mlo#sterinm In Bezlehuns auf die ständischen Ungelegenheiten erthellte Vollmacht betreffend. 
  
J. 
An das 
Gesammt-Staats-Ministerium. 
(Die D h cht zur Besorgung 
der staͤndischen Angelegenheiten waͤhrend der 
Abwesenheit Sr. Majestät des Königs 
betreffend.) 
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Unser Gesammt-Staats-Ministerium em- 
c.IL TMMM 
s 
pfaͤngt in der Anlage eine an die Staͤnde- 
Versammlung gefertigte Entschließung we- 
gen Besorgung der staͤndischen Angelegen- 
heit waͤhrend Unsrer Abwesenheit, mit dem 
Auftrage, dieselbe beyden Kammern am 
Tage Unsrer Abreise bekannt zu machen. 
Wir ertheilen Demselben Vollmachr, 
nicht nur die von den Kammern an Uns 
zu bringenden gemeinschaftlichen Beschlüße 
in Unserm Namen zu empfangen, sondern 
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