Metadata : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1819. (2)

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Gesetzblatt

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fuͤr  das

Köni  gre  i

ch  Baiern.

 

IV.  Stück.  München,  Montag  den  31.  Juny  1810.

 

Inhaklt.

Die  Verlängerung  der  Stände-Persammlung  bis  zum  16.  Julo  dieses  Jahres  betreffend.

 

çMaximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Unsern  Gruß  zuvor,  Liebe  und  Getreue,
Staͤnde  des  Reichs!  Damit  die  Kammer
der  Reichsraͤthe  in  Stand  gesezt  werde,  die
uͤber  mehrere  wichtige  Gegenstaͤnde,  vorzuͤglich
  über  das  allgemeine  Finanz-Geseh,  und
die  damit  in  Verbindung  stehenden  besondern
Gesetze,  so  wie  über  das  Staats-Schuldenwesen

  von  der  Kammer  der  Abgeordneten

gefaßten  Beschlüße,  welche  theils  nun  erst
an  dieselbe  gekommen  sind,  und  theils  noch
erwartet  werden,  in  Verfassungsmäßige  Berathung
  zu  nehmen;  —  so  sind  Wir  bewogen
worden,  die  Sitzungen  Unserer  Stände  bis
zum  16ten  July  laufenden  Jahres  einschlüßig
zu  verlängern.

Wir  erwarten  zuversichtlich,  unter
Hinweisung  auf  Unsere  Eneschließung  vom
aten  April  dieses  Jahres,  daß  sich  in  diesem

anberaumten  lezten  Termine  dle  Kammer  der