Gesetzblatt «
fuͤr das
Königreich Baiern.
I. Stück. München, WMittwochs den 5. Juny 1822.
J nhaut.
Abschled für dle Seinde-Versammlung des Khalgrelchs Balern-
Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Unsern Gruß zuvor Liebe und getreue
Stände des Reichs! Wir haben Uns beg
dem nunmehr eingetretenen. Schlusse der zwei-
ten Versammlung der Stände Unseres König-
wiches über die Uns übergebrnen gemeinschaft-
Tchen Beschlüsse der beiden Kammern, so wie
4ber die Berathungs-Verhandlungen dersel-
den ausfuhrlichen Vortrag erftatten lassen,
and ertheilen hierouf nach Vernehmung. Unse-
res Gesammt-Ministeriums und Staaterachs.
UmerN Königlichem Entschließungen, wie folgt:
1.
Beschluͤße der Kammern uͤber die Ge-
setz-Entwürse.
4. Hypotbheken-Gesetz mir der Priorites-Ord-
nung und dem Einföcungs= Gesetze.
Wir haben mit Wohlgefallen ersehen,
daß dir beiden Kammern dem am sie Frörach=
ten revsfdirten Enewurf eines Hypotheken-Ger
setzes in Perbindung mie einer Prioritäts-
Orbnung und einem Einführungs-Gesetze,
welches auf den Nealkredit Unserer Staats-
Angehörigen einen so wichtigen Einfluß hat,
mit angestrengtem Eifer in eine vielseitige und-
gründliche Berathung-genommen haben, und.
ertheilen den von den Ständen in ihrer Zu-
fflmmung ### den oben bemerkten Gesetz-
Entwürfen beigefügten Modifikationen Unsere
Genchmigung-
Wir haben darnach das unter Zisfer v. D#
Emliegende Gesetz in verfassungomäßiger Form
ausferugen lassen.
B. Gtaateschulb.
NUeber die verschiedenen Verhaͤltnisse der
Sctaatoschuld, welche einer gesetzlichen Er-
klärung oder brsonderergesetzlichen Bestimmun-
gen bedürfen, verfügt das muer Zißfer 2. be- [mrvs
gefüte Gesetz-
((1°)!