Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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-  Regierungs
dbrr  37
G.
Bank  —  Weimarische:
1)  die  Ausgabe  und  Beschreibung  ihrer  Banknoten  von  100  Thalern  betr.  7.
2)  Nachtrag  zum  Statut  der  Bank  ................................  ..  89—96.
3)  die  Inkrafttretung  der  Artikel  10,  11  u.  1½r  dieses  Nachtragges  118.
Basel.  Auf  dem  dasigen  Bahnhofe  ist  ein  Abfertigungs=  Büreau  des  Hauptzollamtes
  bei  Schusterinsel  errichtet  worden  ........  32.
Bauten  —  fiskalische  —  in  den  Bezirken  der  Nechnungsämter  Dornburg,
Frauenprießnitz,  Jena  und  in  dem  X  Kreise  .....  ............  51.
Belgien  —  Koͤnigreich  —  Besteuerung  dessen  Handelsreisenden  .....  .....  19—23.
Berka  an  der  Ilm.  Der  dasige  Gemeindevorstand  wird  zur  Einleitung  und
Uebernahme  von  Schub-Transporten  ermaͤchtiget.  ..  122.
Bestellgebühr  bei  Fahrpostsendungen  von  Plivaten  an  thmech-l  Bchörden  26.
Bestellgebühr  bei  Bestellung  von  Postiche  auf  das  Land  durch  die  Landpostboten.
  Taiiiit  .......  34—36.
Bestellgebühr  für  die  zur  Stadtpost  aufgegebenen  Briese  ....  137.
Bevölkerungslisten,  deren  Einsendung  an  das  Staats-Ministerium.  .  .  ...  137.
Bezirkskatasterführung.  Siehe  Katasterführung.
Blankenhavyn.  Das  dasige  Hospital  betrr  .  127.
Blutegel.  Festsetzung  des  Tarpreises  für  denselbern  133.
Brambach,  Königl.  Süchsisches  Nebenzollamt  I.  erhält  die  Befugniß  zum
unbeschränkten  Begleitscheinwechsel  mit  dem  Koönigl.  Hruuf-  Hauptzollamte  zu
Wittenberge  ..................................................  137.
Brandversicherungs-Anstalt  des  Großyerzogthumek.  Erneuerung  und
Ergänzung  der  Vorschriften  zur  Ausführung  des  §.  9  des  Gesetzes  vom  28.
August  1826  über  diese  Anstalt  170—172.
Brandversicherungs-Beiträge.  Bei  Ablieferung  derselben  von  den
Orts-Steuereinnahmen  an  die  Obereinnahmen  können  Wegegelder  nicht  mehr
gewährt  werdden  ....................  31.
Brandversicherungs-Beiträge;  deren  Ausschreiben  ......  ....  ....  ..  88.  134.
Brandversicherungs:Gesellschaften  —  auswärtige  —:
1)  Erlaubniß  an  Großherzogl.  Unterthanen  zur  Uebernahme  und  Betreibung
von  Agenturen  solcher  Gesellschaften  ..  ..  ..  .  ....  4.  8.  34.
2)  Die  Erlaubniß  zur  Uebernahme  und  Betreibung  von  Agenturen  für  ocche
gehört  zur  Kompetenz  des  Staats-Ministeriums,  Departement  des  Innern!  p6.