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C. 128.
Das Hypothekenbuch soll mit Einschluß
der Blätter, welche für die folgenden Einträge
vorldufig leer bleiben, paginirt, und
jedem Bande ein doxpeltes alphaberisch geordnetes
Register, das eine nach der Benennung
der Güter, das andere nach den
Namen der Besitzer angehängt, und das
letzte auch hinsichtlich der Besitzveränderungen
in einem stets reccificirten Zustande er:
halten werden.
§. 120.
V. Von den Nudriken des Hypothekenbuchs.
Das Hppochekenbuch ha# folgende Häiuptrubriken:
I. die Sache, worauf Hypotheken eingetragen
werden können, nebst den darauf
haftenden besondern Reallaten;
I., der Besitzer und der Besigtzeitel, nebst
den Beschränkungen des Eigenthümers
in der Diesposstion;
III. die Hypetheken mit Inbegriff deren
Cessionen und böschungen.
. 130.
1) von der ersten Rubrik.
Bei jedem Grundstäcke oder Realrechte,
welches ein eigenes Folium im Hypothekenbuche
erhält, wird auf das erste Blatt die
Nummer und alles dassenige gesetzt, was die
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Sache von andern unterscheidet; dazu gehören
besonders:
1) der Name der Sache, soferne sie eine
besondere Benennung fuͤhrt;
2) ihre naͤhere Bezeichnung, ob sie ein
grundherrliches Gut mit oder ohne Gerichtsbarkeit,
ein Haus, Gutscomplex,
ein walzendes Grundstuͤck, ein Acker,
eine Wiese, ein Wald, ein fruchtbares
Realrecht, z. B. Zehentrecht u. dgl. sey;
3) die Kennzeichen, wedurch die Sache
von andern gleicher Art oder Jleichen
Namens unterschieden wird, insbesondere
ihre Lage, Größe u. dgl.
4) bie einzelnen Bestandcheile eines Gutscomplerxes,
die Gült= und Grundzins"
Leistungen unter der zum C. 22. Nummer
5. bemerkten Beschränkung, werden
nicht verzeichnet, sondern hinsicchelich
derselben ist im Hypothekenbuche
bloß mit Angabe des Steuerdisirikts
auf das Steuerkataster zu verweisen, dess
sen Einsicht den Betheiligten von dem
einschlaͤgigen Rentamte gestattet werden
soll; in dessen Ermanglung kann
auf andere Gutebeschreibungen, z. B.
Urbarien, Saal: und Lagerbücher und
dergleichen, verwiesen werden. Mangelt
es auch hieran, so sind die Bestand-=theile
eines Guts nach ihrer Beschaffenheic
Umfang, Anzahl, z. B. die
Zahl der Aecker, Wiesen, Weiher, die
Größe der Waldungen u. dgl. beilußg