Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

Formular Nro. 2. 
Anmahnung. 
N.“ einem Urtheik, welches das Königl. ers zu 
  
in seiner Forst-Sitzung vom ten 18 erlassen 
hat wohnhaft in der Gemeinde 
an das unktrzeichneke Könlgk. Rentamt zu bezahlen: 
An Strasen " " "". fl. kr. « dl- 
5 Werth # " " fl. kr. E dl. 
„Shadentersaz.. s. kr. dl. 
„Dfandgebühren "„ fl. kr. Kl. 
Gerichtskosten 7„ „I. " fl. kr. dl. 
zusammen si. kr. dl. 
Sage Gulden Kreuzer drl. 
Der obenbenannte hat innerhalb 8 Tagen diese Strafansitze bei Verweldung. wei- 
terer Verfolgungskosten zu entrichten. "„ " 
. « , 
So geschihen zu den *7 18 
ODdas Könicl NMentamh) 
Vorfkebende Anmabnung habe ich anteneihnetfe Rentbole den 
wohn aft u der Gemeinde 
unter dem heutigen insinuirt und Abschrift davon zugestellt. 
den ten 18. 
1. 
Kosten 3 kr.
	        
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