Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1822. (3)

150 — 1r0 
Feinmlar Nro. 3. 
Jahl-Beserlhl. 
D. Königl. Oomainen-Verwyltung schuldet 
aus der Gemeinde an Forst: S#fen die Sumwe 
von Gulden Krenzer. 
Da nun derselbe diesen Betrag in Gefolg der ihm unter dem ten 13 
insinnirten Anmahnung abzuführen säumig gewesen ist, so wird ihm dazu nech ein wetterer 
Termin von drei Lagen anberaumt, nach dessen Ablauf er mittelst Pfändung und Verstei- 
gerung seiner Mobilien und Essekten zur Bezahlung dieser Schuld angehalten werden foll. 
Gefertiget und ausgestellt zu den ten 18 
(das Königl. Rentamt) 
Ich unterzeichneter Nentbote habe vorstehenden Zahl-Befehl unter dem heutigen 
dem wohnhaft in der Gemeinde 
gebdrig insinuirt und demselben Abschrift davon zugestellet. 
den ten 13 
Kestenbetrag 0 kr. 
  
Formular Nro. 4. 
Weisung zur Pfändung und Vorsteigerung. 
D. der Bürger wohnhoft in der Gemeinde 
die Summe von Gulden Kreuzer, welche derselbe laut Urtheil 
des Friedensgerichls zu vom ten 13 
für Ferst-Strafe schuldet, der gegebenen Namahnung und des ihm ertheilten Jahl-Befehls 
ohngeachtet nicht berichtiget hat, so wird der Gerichtsbore hiemit aufgefordert, gegen be- 
nannten Schuldner mittelst Pfindung und Verkauf von Mobiliar-Gegenständen bis zum 
Betrag der schultigen Summe nebst Kosteu roranzuschreiten. 
den ten 18 
(das Königl. Rentamt)
	        
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