Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

Stempel.  —  Taxwesen.

des  zu  Steben,  im  Landtags-  Abschiede.
S.  95.

Stempekl.  Gesetz,  die  Aufhebung  des  Gradations-Stempels
  von  Lehenreversen,  57  —
40.  Bezugnahme  hierauf  im  Landtags-Abschiede.
  S.  60.

Sieh  auch  „Tarwesen.“

Steuer.  Gesetz,  einige  Abánderungen  im
Grundsteuer-Gesetze  vom  15.  August  1828
betreffend.  S.  17  —  24.  Bezugnahme

hierauf  im  Landtags-Abschiede.  S.  60.

—  —  Provisorische  Erhebung  von  Steuern  für
das  Jahr  1831.  40  —  66.  Bezugnahme
auf  das  deshalb  bereits  verkündete  Gesetz
im  Landtags-Abschiede.  S.  62.

Stiftungen.  Kbdnigliche  Erklärung  auf  den
Antrag  der  Stände  des  Reichs  in  Beziehung
  auf  das  Rechnungswesen  der  Stiftungen,
  im  Landtags-Abschiede.  S.  101.  —
in  Beziehung  auf  die  Verwaltung  der  einem
einzelnen  Religionstheile  angehdrigen  Stiftungen
  in  gemischten  Gemeinden,  und  in
Beziehung  auf  die  Concurrenz  zu  Stiftungs-Bauten.
  S.  102.

Stipendien.  Einstweilige  Bestimmung  der
Taren  für  die  Ertheilung  des  Adels  und  der
Kammerherrn=  oder  Kammerjunker-Würde
zu  einem  allgemeinen  Stipendien-Fonds.
S.

Strassenbau.  Künigliche  Erklärung  auf  die
Anträge  der  Stände  des  Reichs  hinsichtlich
des  Strassenbaues,  im  Landtags-Abschiede.

S.  105.
T.
ATarwesen.  Kinigliche  Erklárung  auf  den

Wunsch  der  Stände,  die  Duplikate  der  über
die  Verträge  Unstegelmäßiger  zu  fertigenden
Briefe  nur  mit  einer  einfachen  Ausferti-Daubstummenunterricht.

  Vagantentransparre.

ngstaxe  zu  belegen,  im  Landtags=  A#b-4—i
  "

—  —  Hinsichtlich  des  Tar###  und  Stempelwesens
überhaupt.  S.  109.

Taubstummen-uUnterricht.  Königliche  Erklärung
  auf  den  Antrag  der  Stände  des
Reichs,  daß  in  jedem  Schullehrer-Seminar
die  geeignete  Anweisung  zum  Taubstummen=Umerrichr
  ertheilt  werden  moge,  im  Landtags-Abschiede.
  S.  95.

u.

Uferschutzbanten.  Kbnigliche  Erklärung  auf
die  Anträge  der  Stände  des  Reichs  hinsichlich
  der  Verbindlichkeit  zur  Herstellung  und
Unterhaltung  von  Uferschutzbauren,  im  bandtags-Abschiede.
  S.  105.

Universitäten.  Kbnigliche  Erklärmg  auf
den  Antrag  der  Srände  des  Reichs  wegen
der  Honorarien=  Entrichtung  an  den  Universitären,
  im  Landrags-Abschiede.  S.  93.

Untermaynkeis.  Auflbsung  der  Schuldentllgungs-Anstalr
  des  Untermainkreises  in  ihrer
bisherigen  Eigenschaft.  S.  219.

Unterstützungen.  Känigliche  Erklärung  auf
den  Antrag  der  Stäne  des  Reichs  wegen
Vorlage  der  Rechnungen  über  bewilligte  Unterstutzungen
  an  dieselben,  im  Landtags=Abschiede.
  S.  96.

V.

Vaganten-Transporte.  Konigliche  Erklärung
  auf  den  Antrag  der  Stände  des
Reichs  wegen  Uebernahme  der  Kosten  für
die  Fuhren  zum  Tranporte  der  Vaganten
und  anderer  Schüblinge  auf  das  Staats-Aerar,
  im  Landtags-Abschiede.  S.  Ox.