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nung in dem Staatshaushalte herzustellen, und
es ist Uns nicht nur gelungen, die Ausgaben
mit den Einnahmen ins Gleichgewicht zu brin-
gen, sondern auch noch eine betraͤchtliche Er-
sparung für den Bedarf der Zukunft zu er-
zielen.
Wenn nun gleichwohl die Kammer der
Abgeordneten Ausgaben, welche innerhalb der
Eratsgröße zu Staatszwecken gemacht wurden,
ihre Anerkennung versagen zu können geglaubt
hat, so müssen Wir auch hier Unsere ver-
faflungsmäßigen Regierungs= Rechte verwah-
ren.
2.
Stand der Staatsschuldentil-
gungs-Anstalt.
Die saͤmtlichen Rechnungen:
a) der
die Jahre
182/20;
Hauptschuldemilgungs-Anstalt für
1820Z7, 1827#28 und
b) der Schuldenrilgungs-Anstalt des Un-
kermaynkreises für den nämlichen Zeit-
raum;
der Pensions-Amortisations = Kasse für
den nämlichen Jeitraum, sind nebst
den darüber von Unserem obersten Rech-
nungshofe erlassenen Definitiv= Beschlüs-
sen den Ständen vorgelegt, und durch
die damit gegebene genaue Nachwei-
sung des Standes der Staatsschulden-
Tilgungskassen, dann durch die hier-
auf erfolgte Anerkennung der während
c
der Jahre 1826/27, 102 1/28 und.
1828/20 neu angewiesenen Schulden.
aus dlreren Rechrstiteln die Anordnun-
gen der Verfassungs-Urkunde Tit. VII.
G. 11 und 10 erfüllt worden.
I.
Anträge und Wünsche der Kammern.
Wir haben die von den Ständen Uns
vorgelegten Wünsche und Anträge geprüft,
und ertbeilen auf dieselben, in so weit sie
nicht schon bey den Beschlüssen über die Ge-
setz-Entwürfe ihre Erledigung erhalten haben,
mit Rücksichtnahme auf die Bestimmungen der
Verfastungs-Urkunde Tit. VII. J. 19. nach-
stehende Erklärungen:
1.
Behandlung der Competenz=
Conflicte.
Die mit den Gesammtbeschlüssen der
Stände über das Finanzgesetz und die Nachwei-
sungen an Uns gebrachten Anträge berücksich-
tigend, werden Wir die Behandlung der
Competenz-Consticte in die reifeste Erwägung
ziehen.
2.
Vereinfachung des Geschäáfts-
tganges.
Wir haben seit Unserem Reglerungs=
Antritte der möglichsten Vereinfachung des
9.