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vor dem 1. Oktobre 1831. bereits von Ein-
zelnen erworbenen Rechte, die erforder-
lichen Regularive zu erlassen.
Die Hofdiener bezahlen vom 1. Oktober
1831. anfangend keine Wittwen= und Wei-
sensonds-Beyträge an die Sctaatskasse,
sondern zur Hofpensionskasse.
vs. 10.
Die durch Verordnung vom 12. Juny
1818. den Kreisfonds uͤberwiesenen, be-
reits angefallenen und kuͤnftig anfallenden
Civilpensionen und Ruhegehalte, dann die
aus frühoren Dienstverhdlmißen hervorge-
gangenen Mehrbezüge einzelner Staatedie=
ner im Rheinkreise gehen vom 1. Okto-
ber 183 1. auf die allgemeinen Finanz-Fonds
über, und fallen den berreffenden Ministerial-
Etats zur Last.
S. 11.
Die im Budget der dritten Finanz=
Veriode nicht aufgenommenen, gleichwohl
aber unverschieblichen Ausgaben, und zwar
a) die GHjährigen Kosten des Steuerka-
tasters, mit Inbegrisf der zu die-
sem Behufe nöthigen Bauten, zu
5,000, Ooo fl.;
b) zur Vollendung der protestantischen
Kirche zu München, über Abzug der
bereits früher gestzlich bestimmten
122, G-o fl. eine weitere unübersteig-
bare Maximalsumme von 11 5,618 fll;
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c) ein Aversal: Beytrag zur baulichen
Vollendung der katholischen Kirche
zu Anebach mit 30,000 fl.;
d) ein gleicher Aversal-Beytrag für die
Erbauung der katholischen Kirche in
Närdlingen mit 20,00 fl.;
e.) ein gleicher Aversal-Beytrag zur Er-
bauung der katholischen Kirche zu
Neustadt an der Saale mit 20,00 fl.;
zur VBollendung des Kursaales in
Bruckenau eine unüberschreitbare
Marimalsumme von 30,000 fl.;
8) zu außerordentlichen Gefängnißbauten
100, Ooo fl.;
h) zur Erweiterung des Regierungsge-
bäudes zu Bayreuth, zu Landgerichts-
gebuden im Obermanynkreise, beson-
ders zur Herstellung der Badanstalten
zu Steben 50,000 fl.;
i) dem landwirthschafrlichen Vereine in
München zur Zahlung seiner Schulden
10,000 fl.;
k) der Ersaß der Vorschüsse aus Staars=
Kassen zur Entschädigung für die
durch aueländische Truppenmärsche
veranlaßten Quartierskosten mit circ
25,000 fl.;
1) für Actien zu Eredit-Vereinen für
die mittleren und geringeren Land-
wirthe, nach Verhältniß der disponib-
len Mittel 100,000 — 300,000 fl.;
im) zur vaulichen Bollendung eines