Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1831-1832. (6)

169 
  
170 
diesseits des Rheins erhobenen landgericht- 
lichen Sporteltantiemen vom 1. Oktober 1831. 
an aufgehoben seyen. 
2. an Stempelgefaͤllen 812,698 fl. 
3. an Aufschlagsgefaͤllen 4, 7 20, Ooo fl. 
4. an Zellgefällen 2, , Ooo fl. 
III. Aus Staarsregalien und Staatsanstalten: 
1. aus Salinen und Bergwerken, . . . «.-,288,021fl. 
2. an Postgefällen . . . . . . 330,000 fl. 
3 an Lotteg'faͤllen . . . . 4,190,155fl. 
»k.anEcträJnißcnchGesctz-undchierungsblattes . 25,o«ofl. 
5. an uͤbrigen Einnahmen . . . . . 18,076fl. 
IV. Aus Staats-Domainen: 
1. aus Staatsforsten, Jagden und Triften . . 1,822,000 fl. 
2. aus Oekonomien und Gewerben 350,0 5 fl. 
hieran werden jedoch an Wohnungs-An- 
schlägen in Folge der Ausscheidung an die 
Kreise überwiesen 70,022 fl. 
es verbleiben sohin den Staatsfonds . 320,078 fl. 
3 an lehen , grund -, gerichts-, zins= und 
zehenrherrlichen Gefällen . . 4,aoo,442fl. 
4.anEinnahmcnausStaats-Ackiv-Kapikalien . 473,367st. 
V. An besonderen Abgaben: 
101,571 fl. 
hieran fallen jedoch in Folge der Ausscheidung die Beytraͤge 
der Kreissonds im Rheinkreise zum Unterhalte der Krei-kasse 
mit . . . . . . lkJZSsi 
hinweg, und verbleiben sohin nur mehr . . , 87,430si, 
15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.