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VII. An übrigen Einnahmen::
1. an Beytrágen fremder Staaten zu bestimmten Zwecken 500 fl.
2. Aerarialrente aus der Bank zu Nürnberg 12,000 fl.
3.Conlignitäts-Emschädigung von der Krone Oesterreich 100,000 fl.
4. an zufälligen Einnahmen. 3,002 fl.
B. An Einnahmen aus Gefälls= Rückülnden
der dritten und den vorhergehenden Finanze= 1
perioden 300,000 fl.
hievon gehen in Folge der Ausscheidung an die Kreise
über 50,000 fl.
es verbleiben sonach . . 2u,ooofl.
C. An Ein nahmen aus den Erübrigungen der zweyten
Finanzperiode . . . . . s-4-.,ooofl·
Schließlich werden zur Beseitigung der Steuerüberbürdungen im Rezatkreise
und gleicher Ueberbürdungen der meisten Weinbergbesitzer im Untermaynkr#ise dem
Staatsministerium der Finanzen Mittel bis zu einem Betrage von 170,000 fl.
jährlich zur Verfüzung gestellt, um im Wege des Nachlasses solchen Beschwer-
den im Verlaufe der dritten Finanzperiode so lange abzuhelsen, bis durch
Einführung des Stener-Definitivums günzlich Abhülfe gewähre ist. Von die-
ser Summe zu ! 0,000 fl. sind 70,000 fl. für den Um#ermaynkreis und
100, 00 fl. für den Rezarkreis gecechnet. Weil aber im Fezarkreise das Steuer-
defivitivum für das Jahr 1832/3z zur Cinsührung kommen wird, so soll, im
Falle daß die Kataster noch nicht gänzlich abgeschlossen seyn sollten, statt der
nachzulassenden loo, oba fl# ein Steuer-Simplum auf die nachfolgende deft-
nitive Abrechnung für dieses Jahr unerhoben bleiben.
Nach dem verstehenden Bestimmungen ergiebt sich nachfolgende Uebersicht der
Durchschnittssummen der den Centralsonds zugewiesenen Einnahmen: