Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

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werden Wir, in scweit derselbe nicht ehnehin 
schon realisirt ist, in Erwägung ziehen. 
Bezuͤglich 
IV. der Special-Rechnung uͤber die 
in den Jahren 1825 und 1831 der 
Pensions-Amortisations = Casse 
überwiesenen Pensionaire 
werden Wir Anordnung treffen, daß die Envi- 
dentstellung, mit Vermeidung unndthiger Weit- 
läufigkeiten bei der Staatoschuldentilgungs= An- 
stalt erreicht werde. 
V. Die Verzinsung des jährlichen 
Betrages der Festungebau-Dota- 
tions-Summe 
wird, wegen des Verbrauchs der Summe im 
Fertgange des Baues, nicht eintreten, wonach 
jede dießfüllige Verfügung als entbehrlich er- 
scheint. 
E. 
Zu den Vorlagen über das Jollwesen. 
I. Zollordnung. 
Die gelegenheitlich der Gesammt-Beschlüsse 
über das Jollwesen geäußerten Wünsche und 
Anträge 
1.) in Beziehung auf die Jellordnung wegen 
Bekanntmachung der im 5. 10. berührten 
Anleitung zur Aufertigung der Deklara- 
tionen, dann der Geschäftsanweisung für 
die Jollämter Üüber die Abfertigung, sowie 
des §. 54. erwähnten Regulatios über 
die Begleirschein-Ausfertigung, endlich der 
im F. 56. gedachter Anleitung über die 
als verschlußmäßig anzuerkennende 
Verpackung werden Wir in geeigneter 
Weise berücksichtigen; 
2.) bezüglich der Gestattung — die unter 
Collo, Verschluß unangebrochen gelagerten 
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Waaren nach dem am Verzollungs-Tage zu 
ermittelnden Gewichte zu verzollen — wird 
das Erforderliche bei der nachsten Gene- 
ral-Conferenz zur Sprache gebracht werden; 
3) in Ansehung der Binnen-Controle ist bereits 
vertragsmäßig vorgesorgt. 
II. 3olltarif. 
1.) Wegen Berücksichtigung einer billigeren Ta- 
ra-Bergücung bei der nächsten Tarifs-Re- 
gulirung; 
2.) wegen Erleichterung rasp. Befreiung der 
auf der Weser von Bremen nach Bayern 
gehenden Güter; 
3.) wegen Nichtgestattung der bezeichneten Aus- 
fuhr der Kieferzapfen aus dem Rhein= 
kreise, dann 
4.) wegen des gewünschten Jollschutzes zu Gun- 
sten der Leinwand -Fabrikation werden 
Wir, nach Erfordernitß und Befund der 
Umstände bei der General-Conferenz das 
Weitere zur Sprache bringen lassen. 
III. Betreffend die 
Ausgleichungs-Abgabe von inländi- 
schen Tabakblättern und hieraus er- 
zeugten Fabrikaten, 
werden Wir vor Allem erst die Erholung von 
Aufschlüssen anbefehlen. 
F. 
Zu besonderen Gesammtbeschlüssen. 
I. Rechtsverhältniß der Verschol- 
lenheit. 
Wie sehr Wilr auch Gleichheit der bür- 
gerlichen Rechte in Unserem ganzen Reiche 
wünschen, so kdnnen Wir Uns dermal doch 
nicht bewogen finden, einen mit so manchen an-
	        
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