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fuͤr die homdopathische Heil—
anstalt in Muͤnchen 4.000 fl.—kr.
5) bei der Posttion Wohlr hätig-
keit, und zwar
a) für die Augenheilanslalt in Nrn--
ber
erg 500. —.
b) für das Kurzische Justikur in
Muͤnchen 500 —
6) bei der Position: Industrie
und Culkur:
a) für den landwirth=
schaftlichen Verein da-
hier Zuschuß 3.000 —
b) eben so für den poly-
technischen Verein dahier 1,000- —.=
PC) für den polyrechnischen
Verein in Würzburg 200 — =
7) zur Erbbhung der Bei-
träge für die städtische
Polizeiverwaltung 11,000 —:
8) bei der Posttion: Stras-
sen-e., Brücken-und
Wasserbau:
a) zur Unterhaltcung und
Verbesserung der Strassen 150,000.
b) zur Unterhaltung für
neue Strassenstrecken
9) für den protestantischen
Gottesdienst in Garni-
sonepläten *7 1.,500 —
10) zum besseren Unterhalt
der Staaregebäude
wab im Ganzen einer jähr=
ichen Mehrauéêgabe von 500,179
gleichkbmmt, wodurch die ganz ungewissen Zu
saͤtze an den Einnahmen absorbirt werden.
Ausserdem wurden aber mit Ruͤcksicht auf
den Reichsreservefond und auf moͤgliche Eruͤb—
rigungen beantragt, sohin nicht als Zusatz
bebandelt:
66.327
150,000 -- —.
1) zur Veranlassung und
Sicherung der Aufräum:
ung von Rerardaten in
Eivilprecessen beim
Oberappellationegerchte 50 000 fl.
2) fär die Landgerichte —
ausser den zur Verkleiner-
ung derselben allerhöchnt
bewilligren
noch zur Bestreirung der
Ertradirionekosten
20,000 fl. in averso,
oder jaͤhrlich 3.3337
ferner Tauliemensurro#:
gatgelder (welche in jedem
Falle erst näber zu prüfen
und zu liguidiren wärcn) 73,000
zur Organtsatton der Land-
gerichte ano Erübrigun=
gen der III. und IV. Fi-
nanzperiode jährlich 150.000
Juschuß zur Univerf#-d#
Munuchen für die IV.
Periede 5 000
4) für Strassen= u. Wasserbögu 300,000
5) weiterer Zuschuß zum Baue
der katholischen Kirche in
Ausbach ausser der im
Finanzgesetze bezeichneten
Unterstützungesumme
endlich
6) zur Auebesserung der Bau-
zustandeS der Staatsge=
bände in den Kreisen
jaͤhrlich 100.000 —.
Zusammen ———-
wenach, da zur zeit Ueberschüsse eder weitere
Erübrigungen rechnungemäßig nicht feststeben,
nicht nur der Reichereservefond ausgezehrr, son-
dern auch ein nicht unbedeutendee jährliches
60,000 a
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