Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

15 — — 16 
fuͤr die homdopathische Heil— 
anstalt in Muͤnchen 4.000 fl.—kr. 
5) bei der Posttion Wohlr hätig- 
keit, und zwar 
a) für die Augenheilanslalt in Nrn-- 
ber 
erg 500. —. 
b) für das Kurzische Justikur in 
Muͤnchen 500 — 
6) bei der Position: Industrie 
und Culkur: 
a) für den landwirth= 
schaftlichen Verein da- 
hier Zuschuß 3.000 — 
b) eben so für den poly- 
technischen Verein dahier 1,000- —.= 
PC) für den polyrechnischen 
Verein in Würzburg 200 — = 
7) zur Erbbhung der Bei- 
träge für die städtische 
Polizeiverwaltung 11,000 —: 
8) bei der Posttion: Stras- 
sen-e., Brücken-und 
Wasserbau: 
a) zur Unterhaltcung und 
Verbesserung der Strassen 150,000. 
b) zur Unterhaltung für 
neue Strassenstrecken 
9) für den protestantischen 
Gottesdienst in Garni- 
sonepläten *7 1.,500 — 
10) zum besseren Unterhalt 
der Staaregebäude 
wab im Ganzen einer jähr= 
ichen Mehrauéêgabe von 500,179 
gleichkbmmt, wodurch die ganz ungewissen Zu 
saͤtze an den Einnahmen absorbirt werden. 
Ausserdem wurden aber mit Ruͤcksicht auf 
den Reichsreservefond und auf moͤgliche Eruͤb— 
rigungen beantragt, sohin nicht als Zusatz 
bebandelt: 
66.327 
150,000 -- —. 
1) zur Veranlassung und 
Sicherung der Aufräum: 
ung von Rerardaten in 
Eivilprecessen beim 
Oberappellationegerchte 50 000 fl. 
2) fär die Landgerichte — 
ausser den zur Verkleiner- 
ung derselben allerhöchnt 
bewilligren 
noch zur Bestreirung der 
Ertradirionekosten 
20,000 fl. in averso, 
oder jaͤhrlich 3.3337 
ferner Tauliemensurro#: 
gatgelder (welche in jedem 
Falle erst näber zu prüfen 
und zu liguidiren wärcn) 73,000 
zur Organtsatton der Land- 
gerichte ano Erübrigun= 
gen der III. und IV. Fi- 
nanzperiode jährlich 150.000 
Juschuß zur Univerf#-d# 
Munuchen für die IV. 
Periede 5 000 
4) für Strassen= u. Wasserbögu 300,000 
5) weiterer Zuschuß zum Baue 
der katholischen Kirche in 
Ausbach ausser der im 
Finanzgesetze bezeichneten 
Unterstützungesumme 
endlich 
6) zur Auebesserung der Bau- 
zustandeS der Staatsge= 
bände in den Kreisen 
jaͤhrlich 100.000 —. 
Zusammen ———- 
wenach, da zur zeit Ueberschüsse eder weitere 
Erübrigungen rechnungemäßig nicht feststeben, 
nicht nur der Reichereservefond ausgezehrr, son- 
dern auch ein nicht unbedeutendee jährliches 
60,000 a 
n 
I 
n 
3 
— 
u 
5 
34.348
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.