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während der IV. Finanz- Gewerbesteueranlagen von 9 fl.
periode; und darunter, und von zwanzig
F.) 500,000 fl. außerordentlicher Zuschuß Procent aus den Gewerbesteuer-
für die Verbesserung der anlagen über 9 fl.
Landstraßen. b.) Im Untermainkreise:
Titel III. 77 (sieben und siebenzig) Procent
Von den Staats-Einnahmen. der Grundsteuer;
100 (einhundert) Procent der Haus
» Hs7s « · steuer;
Zur Bestreitung der im Tit. II. bestimm- 80 (achtzig) Procent der Domini-
ten Staatsausgaben sind dem Finanz-Mini- balsteuer;
sterium die in der Beilage I. B. voranschlä-
die Familien= und Gewerbesteuer
gig festgesetzten Einnahmen zugewiesen mie
nach dem bisherigen Fuße;
30,012, 47 3 fl. c.) Im Rheinkreise:
g. 8. 73 (drei und siebzig) Procent der
An direkten Steuern sind fuͤr jedes der Grundsteuer;
sechs Jahre vom 1. Oktober 1837 bis letz 604 (sechzig und ein halb) Procent
ten September 1843 zu erheben: der Gewerbesteuer;
a.) In denjenigen Gebietstheilen 88 (acht und achezig) Procene der
wo das Steuer-Provisorium Personal= und Mobiliarsteuer;
noch Gültig keit hat, mit Ein- die ganze Thür= und Fenstersteuer.
schluß des Isarkreises: d.) In denjenigen Gebietstheilen
vier Simpla der Grundsteuer; wo die definitive Grund= und
drei Simpla der Haussteuer; Häusersteuer eingeführt ist,
vier Simpla der Dominikalsteuer; oder während der lV. Finanz=
die ganze Gewerbesteuer nach den periode eingeführt werden wird
deßfalls bestehenden gesetzlichen — richtet sich die Erhebung der Grund-
Bestimmungen; steuer nach den Bestimmungen des Ge-
die Familiensteuer der ersten sechs setzes vom 1. Juli 1834, die Abän-
Klassen nach dem Gesetze vom derung des F. 114. des Grundsteuer-
10. Dezember 1814, dann die- Gesetzes betreffend. — Die definitive
selbe zu zehn Procent aus den Häusersteuer wird in jenen Gebietsthei-