Full text: Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1837. (8)

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Deficit in Aussicht gestellt waͤre, was aller- 
dings noch hbber steigen müßte, wenn die so 
lebhaft angeregte Aufhebung des mit einem 
Jahresertrage von 1,380,569 fl. im Budget 
vorgetragenen Lottos bei der Unmöglichkeit 
der Ermirtlung eines entsprechenden Ersatzes — 
erfolgen würde. 
Ueberdieß sind nicht vorgesehen: 
1.) der Mehr-Bedarf für die Stände-Versamm- 
lung, indem der gegenwärtige Landtag 
allein einen Aufwand ven 360,000 fl. 
bis 380,000 fl. erfordert; 
2.) die Ausgaben auf Gesetzgebung, auf Bun- 
des-Matricularbeiträge, auf Heimathlose, auf 
Nachl ässe der Weinbergsbesitzer im Unter= 
main-Kreise, auf die Rhein= und Main- 
schiffahrts-Commission rc. 
Unter diesen Umständen, und abgesehen 
dabon, daß an und für sich zur Zeit einerseits 
nicht einmal die Mittel zur Deckung der be- 
merkten Ausgaben-Zusätze gesichert wären, und 
daß eben so wenig nach der im F. 6. des Fi- 
nanz-Gesetzes getroffenen Disposition über bisherige 
Erübrigungen die Fonds zur Bestreitung der 
weiter beantragten Ausgaben-Mehrung vorbanden 
sind, während andererseits nach Tit. VII. J. 5. 
der Verfassungs-Urkunde die Sicherstellung des, 
in der Summe. auch von beiden Kammern 
als bemessen erachteten, Reichs-Reservefonds un- 
erlätzliches und unabweisbares Bedürfniß ist, 
es auch eine heilige Verpflichtung bleibt, den 
mit Mühe geordneten Staats-Haushalt ferner- 
hin zu bewahren, und jede Nückwirkung auf 
den Staatscredit zu verhüten — vermdgen 
Wir — in Erwägung der deutlichen Bestim- 
mungen der Verfassungs-Urkunde Tit. VII. S#. 3. 
4, 5 und 9 — auf deren gewissenhaftesten Fest- 
haltung, sowohl in Beziehung auf die Rechte 
Unserer Krone, als auf die den Ständen des 
Reiches verfaßungsmässig eingerdumten Befug= 
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nisse Wir unerschuͤtterlich bebarren —, die ven 
den Kammern der Stände-Versammlung zu den 
Staats-Einnahmen gemachten Zusätze so wenig, 
als die von denselben hierauf gegründeten Fest- 
setzungen und Anweisungen von Aucgaben mit 
den allegirten Bestimmungen des Tit. VII. der 
Verfassungs-Urkunde zu vereinbaren, dieselben 
daher auch als zulässig oder bindend nichrt an- 
zuerkennen; vielmehr finden Wir Uns aus 
den angedeuteten Gesammtrücksichren bewogen 
und aufgefordert, die Einnahme-Pesitionen — 
mit Hinzurechnung der nunmehr ermirtelten Be- 
träge aus den direrten Sltaaksauflagen pr. 
6, 136.883 fl. in der ligquiden Gesamm'summe, 
wie solche in der, auf Unseren Befehl an die 
Stände gelangten Uebersicht angegeben ist, wie- 
der einstellen und eben so die Gesamm'summe 
der Ansgaben, hinsichtlich welcher nur bei dem 
Etat des Staatsrathes die Summe von 1000fl. von 
den Kammern beanstandet, und die vorläufge 
Traneferirung von 2,182 fl. 30 kr. fär Pensionen 
von Dienern appanagirter Mitglieder des Kdnig- 
lichen Hauses auf den Reichs-Reservefond beantragt 
worden ist, unter einstweiliger Gestattung die- 
ser Transferirung, unbeschadet jedoch der Kron- 
rechte, beibehalten zu lassen. 
Sollte jedoch sich ergeben, daß ungeachtet 
der so bedeutenden Summen, welche Wir be- 
reits für mehrere Jwecke zugestanden haben, 
als eine AversalSumme von 500,000 fl. für 
Verbesserung der Strassen, von 400,000 fl. für 
die Main-Correction, von 400,000 fl. für den 
Landbau, von 150.000 fl. für Verbesserung 
der Schifffahrt auf der Donau und einzelnen 
Nebenflüssen derselben, dann von jübrlichen 
60,000 fl. zur Verkleinerung von zwanzig grb- 
Peren Landgerichten; eine fernere außerordent- 
liche Hülfe, und zwar zunächst für den Strassen' 
Bau sich in der Folge als dringend darstellen 
würde, so behalten Wir Uns vor, im Falle 
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