Register
zu dem
HKäniglich Vayerischen Gesetz-Slatte des Jahreoe 1843.
Abgeordnete (zur Ständeversammlung). —
Gesetz über die Zwischenwahlen von Ab-
geordneten zur zweiten Kammer der Stände-
Versammlung. S. 5 — 10. — Kenigl.
allerh. Sanktion dieses Gesetzes. S. 34.
8. 1.
Abschied. für die Stände-Versammlung des
Königreichs Bayern, vom 25. Aug. 1843.
S. 33 — 30.
I. Abschnitt.
Beschlüsse der Kammern aben die Ge-
setzentwürfe. S. 14
5. 1. Zwischenwahlen von rcc dueten zur
zweiten Kammer der Ständeversammlung.
S. 34 — 35.
Die Erwerbung des Wohnhauses und
der Sammlungen Göthe's in Weimar
betr. S. 35.
Die Perzinsung der Dienstes = Cautionen
der Beamten betr. S. 35 —
S
Abschied.
### 4. Die Erbauung eines der Ciwilliste ein-
zuverleibenden Palastes in München
betr. S. 36.
. Die Befreiung der Besestigungswerke
und militärischen Gebäude der teutschen
Bundesfestungen von den Steuern betr.
S. 36.
#. 6. Die Deckung des außerordentlichen Auf-
wandes der Universität Erlangen für
die Säkularfeier ihrer Stiftung betr.
S. 36
. Die Gewerbs= und Personal-Staatsauf-
lagen im Regierungsbezirke von Unter-
franken und Aschaffenburg betreffend.
8. 8. Die Uebernahme einer Zinsengewaähr-
schaft für die Ludwigshafen-Berbacher
Eisenbahn betr. S. 37.
8. O. Die Aufnahme eines Anlehens zur Deck-
ung der Kosten des Eisenbahnbaues von