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sung vorlegen und hiedurch den Bestimmungen
der Verfassungs-Urkunde Tit. VII. s. 10. Genüge
leisten lassen.
B.
Stand der Staats-Schuldentilgungs-Anstalt in
den Jahren 1811, 183;z und 1844.
8. 2.
Ueber den Stand der Staats-Schuldentil-
gungs-Anstalt, der Pensions-Amorttsationskasse und
der durch das Gesetz vom 1. Juli 1834 gebilde-
ten Festungsbau -Dotationskasse für die Jahre
1844, 1843 und 1871 sind den Ständen des
Relches genaue Nachweisungen vorgelegt, und
hledurch, dann durch die Anerkennung der während
der genannten Jahre neu eingewlesenen Schulden
aus älteren Rechtstiteln die Anordnungen der
Verfassungs= Urkunde Tit. VII. s§. 11. und 16.
erfüllt worden.
III. Abschnitt.
Wänsche und Anträge.
Auf die Uns von den Ständen vorgelegten
Wünsche und Anttäge, in so weit sie nicht schon
bey den Beschlüssen über die Gesetzes= Entwürfe ibre
Erledigung gefunden haben, erwiedern Wir mir
Rücksichtzmahme auf die Bestimmungen der Ver-
faffungs-Urkunde Tit. VII. 8. 19. und unbeschadet
derselben, was folgt:
A.
Wünsche und Anträge bezüglich der Zollver-
hältnisse.
— 5. 1.
Zur Exzielung einer die inländische Production
und Fabrication schützenden Regulirung der be-
stehenden gegenseitigen Ausgleichungssteuer für Wein
und Brantwein wollen Wir auf Grund der bereits
vollzogenen neuen Erhebungen über die bezüglichen
Verhälinisse die geelgneten Einleltungen treffen lassen.
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8. 2.
Der Erweiterung des Zollvereins durch den
Auschluß anderer teulscher Staaten, dann der Ent-
wicklung und Fortbildung seiner Bezlehungen zu
anderen, namenilich transatlantischen Staaten, wol-
len Wir Unsere Bestrehungen, im Vereine mit
jenen Unserer Zoll-Verbündeten, vor wie nach
zuwenden.
8. 3.
Die Wünsche Unserer getreuen Stände
4) wegen Aufhebung des Lagergeldes auf den
Königlichen Hallen,
b) wegen Ablösung der gemeindlichen Donau-
Wasserzölle zwischen Regensburg und Ulm,
e) wegen Unterstützung der inländischen Eisen-
und Stahlfabricatlon in ihren Fabrications=
kosten und im Absatze ihrer Erzeugnisse
wollen Wir weiterer Erwägung unterstellen.
8. 4.
Dem Wunsche, es möge durch Unterhand-
lungen mit der K. K. Oesterreichischen Reglerung
die gegenseltige Aufhebung der Wasserzölle auf der
Donau herbeygeführt werden, haben Wir vor,
Unsere biöher schon diesem wichtigen Gegenstan-
de gewidmete Bedachtnahme auch künftig zuzu-
wenden.
8. 5.
Die zu Bohrversuchen auf Steinkohlen bis
jetzt bereits stattgehabten Verwendungen haben
Wir vor, nach Erforderniß fortsetzen zu lassen.
8. 6.
Es ist stets Unsere angelegentliche Sorge
dahin gerichtet gewesen, bey der Festsetzung des
Zolltarifs den Interessen der Landwirthschaft, der
Gewerbe und des Handels durch Verständigung
mit den übrigen zum Zollvereine verbündeten Re-
gierungen den benöthigten Schutz und jede mögliche
Hörderung zu verschaffen. Wir haben vor, diese